Abmahner scheiert - Abgemahnter gewinnt negative Feststellungsklage - Landgericht Bochum, Urteil vom 14.06.2011 Geschäftsnummer I-12 O 23/11
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Start Abmahner scheiert - Abgemahnter gewinnt negative Feststellungsklage - LG Bochum, Urteil vom 14.06.2011 Geschäftsnummer I-12 O 23/11
E-Mail Drucken PDF

negative FeststellungsklageErneut konnten wir erfolgreich eine Abmahnung abwehren. Der Abgemahnte wollte es wissen und hat mit unserer Hile vor dem LG Bochum negative Feststellungsklage erhoben und gewonnen. Hier die Einzelheiten:

Am 14.06.2011 hat die 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum auf die mündliche Verhandlung vom 14.06.2011, Geschäftszeichen: I-12 0 23/11 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXXXX als Einzelrichter für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht dazu verpflichtet ist es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internetplattform „eBay" keine Angaben über die Vorschriften der Verpackungsordnung über die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen zu machen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

Tatbestand:
Beide Parteien vertreiben im Internet Schmuck u. a. der Marke XXXXX. Die Parteien haben in dem Verfahren Landgericht Bochum 12 0 203/10 bereits eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung geführt. Wegen der Einzelheiten wird auf das in diesem Verfahren ergangene Urteil vom 08.03.2011 hinsichtlich des Tatbestandes Bezug genommen. Unter dem 03.08.2010 ließ der Beklagte die Klägerin wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Verpackungsverordnung abmahnen. In diesem Schreiben hieß es u. a.:

„Am 10.07.2010 haben Sie unter der Artikelnummer XXXXX auf der eBay-Plattform erneut mehrere Wettbewerbsverstöße begangen."

Am Ende dieses Schreibens heißt es weiter:

„Aus diesem Grunde haben wir Ihrem Rechtsanwalt in der Parallelangelegenheit den Vorschlag unterbreitet, dass man hier wechselseitig auf die Geltendmachung der Rechte aus den Abmahnungen verzichtet und die Kosten gegeneinander aufhebt, was bedeutet, dass jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt. Wir stellen anheim, dies zu bedenken. Wenn dies für Sie in Betracht kommt und Sie einen entsprechenden Vergleich akzeptieren, würden wir nicht auf die Hereingabe der Unterlassungserklärung bestehen. Hierzu erwarten wir Ihre Stellungnahme ebenfalls innerhalb oben genannter Frist."

Die Klägerin ist der Auffassung, auf Grund Rechtsmissbrauchs stehe dem Beklagten der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu. Sie beantragt, wie erkannt.Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Der Beklagte ist der Auffassung, es bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die begehrte Feststellung. Dies ergebe sich bereits daraus, dass der vom Beklagten ursprünglich erhobene Anspruch wegen Verjährung nicht mehr weiterverfolgt werden könne. Darüber hinaus diene die vorliegende Klage nur dazu, Gebühren zu generieren.
Wegen der Einzelheiten des beiderseitigen Parteivorbringens wird Bezug genommen auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze einschließlich der dortigen Anlagen sowie auf die Sitzungsniederschrift.

 

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist zulässig.

Das Gericht verkennt nicht, dass die Zulässigkeit der vorliegenden negativen Feststellungsklage im Hinblick auf das erforderliche Feststellungsinteresse problematisch ist. Wie auch der Beklagte zugesteht, bestand ursprünglich ein Feststellungsinteresse, da sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmte. Ob dieses Feststellungsinteresse dadurch weggefallen ist, dass möglicherweise noch vor Klageerhebung Verjährung eingetreten ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 25.02.2009 (MIR 03/2009) soll in einem derartigen Fall ein Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nicht mehr gegeben sein. Dagegen vertritt das Oberlandesgericht Frankfurt (6 U 132/08 vom 23.07.2009) die Auffassung, das Feststellungsinteresse entfalle nicht durch den Verjährungseintritt, sondern erst durch den vom Beklagten zu erklärenden Anspruchsverzicht. Letzterer Auffassung schließt sich das erkennende Gericht an.Denn zum einen ist der Eintritt der Verjährung — wie der vorliegende Sachverhalt zeigt — für den Empfänger einer Abmahnung nicht immer leicht zu bestimmen, da es auf die Kenntnis auf der Seite des Abmahnenden ankommt.

Zum Anderen hat es dieser selbst in der Hand, die Erhebung einer negativen Feststellungsklage zu verhindern, indem er seinen Anspruch nicht mehr aufrecht erhält. Selbst in dem vorliegenden Verfahren hat der Beklagte noch angekündigt, inhaltlich zu der Feststellung über die Verpackungsordnung noch weiter vortragen zu wollen. Auch diese Absicht spricht dagegen, dass der Beklagte die Verfolgung seines Anspruchs endgültig aufgegeben hat. Zu bedenken ist schließlich auch, dass die Klägerin nicht gezwungen ist, die Einrede der Verjährung zu erheben.

Die negative Feststellungsklage ist auch begründet. Die Geltendmachung des streitgegenständlichen Unterlassungsanspruchs durch den Beklagten war rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG). Schon der Inhalt der Abmahnung vom 03.08.2010 zeigt, dass es dem Beklagten nicht vorrangig um die Eindämmung unlauterer Wettbewerbspraktiken ging. Denn mit kaum zu überbietender Deutlichkeit wurde am Ende der Abmahnung selbst ausgeführt, dass die Abmahnung nur dem Zweck diente, einem Kostenerstattungsanspruch des Klägers begegnen zu können. Ausdrücklich wird insoweit erklärt, dass im Falle eines Vergleichs über die Kosten keine Unterlassungserklärung mehr gefordert werden würde. Dies heißt nichts Anderes, als es dem Beklagten die Verfolgung der Wettbewerbsverstöße gleichgültig war, solange er für eigene Verstöße nicht bezahlen musste. Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil der Kammer vom 08.03.2011 Bezug genommen.


Der Klage war damit stattzugeben. Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 709 ZPO.

 

Fazit:

Ein vollkommen nachvollziehbares, richtiges Urteil. Setzen auch Sie auf unsere Erfahrungen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten.

Lassen Sie dem Abmahner reichlich Gegenwind ins Gesicht wehen und geben Sie sich nicht einfach geschlagen.

Wir beraten Sie gern.

ABMAHNUNG ERHALTEN - KANZLEI GERSTEL

 



Hilfe und Beratung bei Abmahnung

Bundesweit - Schnell und unkompliziert

Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!

ABMAHNUNG erhalten? NICHT UNTERSCHREIBEN - NICHT ZAHLEN
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.

Abmahnnotdienst

Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!

Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de

Ihr Team der Kanzlei Gerstel

www.abmahnberatung.de




Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Video-Blog. Sie finden uns bei YouTube unter dem Stichwort "Abmahnberatung".

 

 

Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.

 



AchtungLassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.


Geht es um den rechtssicheren Verkauf im Onlinehandel, dann sind wir Ihre Spezialisten. Die Kanzlei Gerstel ist eine auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Wir haben bereits hunderte Onlinehändler abgesichert.

Nur derjenige, der ganz genau weiß, wo die Gefahren im Fernabsatz liegen, kann auch optimal beraten. Wir blicken inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Wenn jemand die Fallstricke im Fernabsatz kennt, dann sind wir das.

Individuelle AGB vom Fachanwalt für den Fernabsatz, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung für Ihr Projekt, richtiges Impressum auf Ihrer Website, Datenschutzerklärung speziell für Sie. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler vor einer Abmahnung!

Sind Sie Onlinehändler?

Haben Sie einen eigenen Onlineshop oder handeln Sie bei eBay, Amazon, Yatego, Hood, Kauflux, AuVito, Elimbo, DaWanda,  Avocado Store oder MeinPaket.de?

Wie reagiere ich bei einer Abmahnung? - Abmahner scheiert - Abgemahnter gewinnt negative Feststellungsklage - Landgericht Bochum, Urteil vom 14.06.2011 Geschäftsnummer I-12 O 23/11
 
Kostenloses Erstgespräch
 

So verhalten Sie sich richtig:

Richtig verhalten Ruhe bewahren, Frist beachten.

Richtig verhalten keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen.

Richtig verhalten Lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen.

Richtig verhalten Nutzen Sie das gratis Erstgespräch.

weitere Informationen

 

Abmahnungs- Notdienst:

an Wochenenden, Feiertagen, oder nach Büroschluss in ganz dringenden Fällen unter:

0160 - 55 63 918

besuchen Sie unseren YouTube Channel
besuchen Sie unseren YouTube Channel

 

Follow Abmahnberatung on Twitter Fan werden auf Facebook
YouTube-Channel Andreas Gerstel RSS-Feed

 

Das sagen unsere Mandanten über uns:

 

Mandantenmeinungen

 

C.B.Waldorf Frommer und Ihre aggressive Abmahnungspolitik hat mich sehr beansprucht. Durch Ihre Hilfe konnte die Angelegenheit schnell und kulant gelöst werde. Ich fühlte mich gut und kompetent beraten. Vielen Dank

Familie I.: Danke an das Team der Abmahnberatung. Waldorf Frommer hat uns schlaflose Nächste bereitet. Dank Ihrer Hilfe sind wir noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Klasse Arbeit, nettes Team. Weiter so.

T.S.: Rasch Rechtsanwälte hatten es auf mich abgesehen. Ich halte das ganze Abmahnwesen für eine reine Abzocke. Dank Ihrer Hilfe habe ich ne Menge Geld gespart. Gut gemacht.

M.M.: Ich habe immernoch Angst zum Briefkasten zu gehen. Nach der Abmahnung der APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte war ich sehr verunsichert. Danke für Ihren Rat und Wochenendeinsatz.

D.S.: Ich glaube Bürozeiten gibt es bei der Abmahnberatung nicht. Die Wettbewerbszentrale hatte mich abgemahnt. Die Frist war fast abgelaufen. Selbst morgens um 05:15 konnte ich meine Probleme mit Herrn Gerstel besprechen. Außergewöhnlich.

H.O.: Meine Abmahnung war von Zimmermann und Decker. Nachdem diese Kanzlei sich für mich eingesetzt hat, war Ruhe. Sehr konsequente Vorgehensweise. Dankeee

S.B.: Es lief wie auf der Website beschrieben ab. Ich hab meine Waldorf Frommer Abmahnung gemailt und nach ner halber Stunde rief mich Herr Gerstel auch schon an. Nettes Gespräch. Kein Juristendeutsch;-)

M.M.: Ich sag nur U+C Rechtsanwälte. Hier wurde schnell und gut geholfen. Es sind Profis am Werk. Cooles YouTube-Video. Besten Dank an das gesamte Team von Euch

Steffi: Hier wird auch ALG II Empfängern geholfen. Andere wollten mich nicht. SKW Schwarz hat jedenfalls kein Geld bekommen. Woher sollte ich auch welches nehmen?

M.H.: Schulenberg und Schenk haben von mir eine modifizierte Unterlassungserklärung bekommen. Sonst NIX. Ich kann mir auch nicht erklären, wie die auf mich gekommen sind.

N.M.: Kornmeier, Rasch, Bindhard Fiedler, Schalast & Partner, Waldorf Frommer - ich hab sie alle gehabt. German Top 100 Single Charts sei Dank. Aber wer ist`s gewesen. ICH NICHT!

T.E.: Daniel Selbastian hat ich abgemahnt. Erst war es mir peinlich,bei der Kanzlei anzurufen. Gut, dass ich es gemacht habe. Herr Gerstel hat sich für mich eingesetzt.

B.K.: Die JUS Rechtsanwälte Schloms & Partner mahnten mich ab. Ok, ich hab nen Fehler gemacht, aber immerhin hab ich am Ende dank Herrn Gerstel weniger als die Hälfte gezahlt und sein Honorar zahle ich jetzt in Raten ab. Danke nochmal. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter.

G.A.: Cyberservices und die Rechtsanwälte Fix & Mosebach hatten mich auf dem Kieker. Abofalle sag ich! Die Abbuchungen haben ich zurückbuchen lassen und Herr Gerstel hat sich um den Rest gekümmert. Gute Arbeit.

 

André Kirbach Kunsthandel, Düsseldorf: Durch einen dummen Fehler unsererseits wurden wir von einem darauf spezialisierten Anwaltsbüro abgemahnt. Wir entdeckten die Kanzlei Gerstel während unserer Webrecherchen und baten Herrn Gerstel telefonisch um Rat. Während des Gespräches wurde uns klar, wie viele weitere Fehler wir fast noch gemacht hätten, ohne die Hilfe eines Profis. Uns wurde vonseiten der Kanzlei sofort und sehr unkompliziert geholfen. Herr Gerstel nahm ein sehr faires Honorar und hat uns eine Menge Kosten erspart. Ich kann jedem, der in die gleiche Situation geraten ist, nur raten, nicht zu scheuen, einen Anwalt wie Herrn Gerstel zu kontaktieren.

J.K.: Da die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr aus der Welt geräumt ist, möchte ich es nicht versäumen, mich bei dem Team der Kanzlei Gerstel für eine kompetente, schnelle und vor allem unkomplizierte Abwicklung zu bedanken.

H.S.: Seitdem sich die Kanzlei Gerstel um die Abmahnung der Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) gekümmert hat, habe ich keine weiteren Schreiben erhalten. Ich hoffe dies bleibt so!

M.T.: Ich habe eine Abmahnung von der KSP Kanzlei erhalten. Die Zusammenarbeit mit Herrn Gerstel und seinem Team war einfach, effektiv und professionell. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

A.R.: Ich bin der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel sehr zu Dank verpflichtet. Man hat mich bezüglich einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer sehr höflich, extrem schnell und äußerst kompetent beraten und vertreten. Durch die Kanzlei Gerstel habe ich mehr als 3/4 der Kosten eingespart! Hierfür nochmals meinen herzlichsten Dank!!!

I.S.: Ich habe zwei Abmahnungen von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten und diesbezüglich die Kanzlei Gerstel beauftragt. Mit meiner Vertretung durch Herrn Gerstel bin ich sehr zufrieden. Ich werde die Kanzlei Gerstel bei jeder Gelegenheit weiterempfehlen.

Diplom-Biologe Ulrich Karlowski:
Als wir mehrere, in der Sache weitgehend unverständliche Abmahnungen der Rechtsanwälte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur GmbH und der Agence France Press mit horrenden Schadensersatzforderungen zzgl. Dokumentationskosten, Verzugszinsen sowie Rechtsanwaltsvergütung wegen angeblicher URL-Urheberrechtsverletzung erhielten, war die Verunsicherung natürlich riesengroß. Schnell stießen wir im Internet auf die Kanzlei Gerstel und fühlten uns dort gleich gut, kompetent, freundlich und sehr professionell betreut aufgehoben. Besonders wichtig war die in der Sache notwendige Gelassenheit, die die anfänglich großen Sorgen angesichts der massiven Forderungshöhe bereinigte. Irgendwann war dann Ruhe und so wird es hoffentlich auch bleiben. Wirklich gut gemacht! Herzlichen Dank auch an das nette Kanzlei-Gerstel-Team!

 

Alle Mandantenmeinungen

 


Banner

Tausende Mandanten wurden bereits von uns erfolgreich gegen eine Abmahnung verteidigt.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen!

Beauftragung Kanzlei Gerstel

Post von