Brauchen Sie Hilfe bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Knebel Kreutzberger Effler, Ferdinand-Rhode-Straße 3, 04107 Leipzig?
Die Rechtsanwälte Knebel Kreutzberger Effler mahnen im Auftrag der Firma Technikmarkt Leipzig (www.technikmarkt-leipzig.de), Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ab.
Die Knebel Kreutzberger Effler Rechtsanwälte machen in der Abmahnung Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend.
Abmahnung erhalten?
Lesen Sie hier, wie Sie sich jetzt richtig verhalten.
Hier ein Beispiel einer Knebel Kreutzberger Effler Abmahnung:
Die Rechtsanwälte Knebel Kreutzberger Effler haben mit Schreiben vom 22.10.2010 im Namen von Herrn Matthias Radschiner , handelnd unter der Firma www.technikmarkt-leipzig.de, Geschister-Scholl-Straße 19, 04205 Leipzig eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen.
Gegenstand der Abmahnung ist ein Handel auf der Internetseite www.ebay.de. Der Abgemahnte soll dort Elektrogeräte in Form von Elektrobacköfen anbieten, ohne die nach §§ 3 Abs. 1; 5; EnVKV i. V. m. der Richtlinie 2002/40/EG, Anhang III der RL 2002/40/EG, RL 95/13/EG vom 23.Mai 1995 und den Anlagen 1-4 zur RL 95/13/EG erforderlichen Angaben vollständig zu benennen.
Zu den Angabepflichten gehöre auch die Angabe des Energieverbrauchs im konventionellen Betrieb. Rechtsanwalt Stefan Kreutzberger weist daraufhin, dass die Angabepflichten ausweislich § 6 Abs. 2 der Anlage 1 zur EnVKV auch für die Bewerbung von Elektrogeräten im Internet gelten würde. Von der Angabepflicht seien gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Anlage 1 zur EnVKV auch Einbaugeräte für ein Einbauküchen umfasst.
Verstöße gegen die vorbezeichneten Angabepflichten würden angeblich ein unlauteres Handeln im Wettbewerb im Sinnne des § 3, 4 Nr. 11 UWG darstellen, welches das Unterlassungsbegehren des Herrn Matthias Radschiner gemäß § 8 UWG begründet. Es handele sich bei den Informationsverpflichtungen nach der EnVKV um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG, d.h. um Vorschriften, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere auch der Verbraucher das Marktverhalten zu regeln.
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis läge vor. Das Verhalten des Abgemahnten sei wettbewerbswidrig. Der Verstoß sei auch geeignet, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittverbrauchers wesentlich zu beeinflussen. Dies sei schon dann zu bejahen, wenn einer Verordnung des europäischen Gesetzgebers, die die Verbraucher schützen soll, in der Weise zuwider gehandelt wird, dass die darin geregelten Informationspflichten verletzt werden würden.
Rechtsanwalt Stefan Kreutzberger führt weiter aus, dass Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen generell geeignet sein, den betreffenden Händlern wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, die umfassend informieren würden. Von dem Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift könne insofern auch eine Vielzahl von Marktteilnehmern betroffen sein, weil angeblich alle interessierten Verbraucher, die sich mit den Angeboten befassen würden, nicht so informiert werden würden, wie es der Gesetzgeber für erforderlich halte.
Der Abgemahnte wird von den Rechtsanwälten Knebel, Kreutzberger, Effler in der Abmahnung sodann aufgefordert, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche mit „strafbewehrter Unterlassungsvertrag“ überschrieben ist, binnen einer gesetzten Frist zu unterzeichnen. Schließlich wird der Abgemahnte auf die Kostenerstattungspflicht aus § 9 UWG hingewiesen. Sollte der Abgemahnte die Frist fruchtlos verstreichen lassen, so würden die Rechtsanwälte Knebel, Kreutzberger, Effler ihrem Auftraggeber raten, unverzüglich gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung der Forderung in Anspruch zu nehmen. In diesem Falle habe der Abgemahnte mit erheblich höheren Kosten zu rechnen.
Dem der Abmahnung beigefügten Unterwerfungsvertrag ist sodann zu entnehmen, dass sich der Abgemahnte gegenüber Herrn Matthias Radschiner verpflichten soll es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Fernabsatzhandel zu Zwecken des Wettbewerbs auf der Internetseite ebay.de Elektrobacköfen, die neuwertig sind, zum Verkauf anzubieten und/oder zu bewerben, ohne mit Angaben zum Energieverbrauch für konventionellen Betrieb zu kennzeichnen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll sich der Abgemahnte verpflichten und dies unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € an Herrn Matthias Radschiner zu bezahlen. Der Abgemahnte soll sich schließlich dazu verpflichten, die Kosten der Rechtsanwälte Knebel, Kreutzberger, Effler auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000,00 €, mithin in Höhe von 651,80 € netto zu erstatten.
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