So verhalten Sie sich bei einer einstweiligen Verfügung richtig:
Wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt, dann müssen Sie sofort handeln. Sie dürfen die einstweilige Verfügung auf gar keinen Fall ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet wird. Weitere nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren könnten ebenfalls entstehen.
Wir beherrschen die Fallstricke des einstweiligen Verfügungsverfahrens, weil wir inzwischen auf weit über 500 Verfügungsverfahren zurückblicken, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Profitieren Sie von unserem Fachwissen!
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung wie folgt zu verhalten:
- Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dieses darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie einfach mir die gesamte Kommunikation.
- Unterlassen Sie sofort das von der einstweiligen Verfügung umfasste Verhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft. Sollten Sie die einstweilige Verfügung nicht oder teilweise nicht verstanden haben, oder sich unsicher sein, dann zögern Sie nicht und rufen uns sofort unter 02571 - 921 899 0 (Nothotline: 0160 - 55 63 918) an. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung umgehend und kontrollieren immer, ob Sie unsere Hinweise auch richtig und umfassend umgesetzt haben. So können wir weitere für Sie kostenauslösende Maßnahmen des Gegners schnell und effektiv verhindern.
- Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der einstweiligen Verfügung. Von diesem Tag hängt die zeitliche weitere Vorgehensweise entscheid ab. Lassen Sie zu viel Zeit ohne die erforderliche Reaktion verstreichen, so müssen Sie gegebenenfalls mit weiteren Kosten (z.B. für ein Abschlussschreiben) rechnen. Dies muss unbedingt verhindert werden.
Wir vertreten Sie bundesweit.
Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.
Unser Service:
Schicken Sie uns Ihre einstweilige Verfügung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Achtung:
Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Urkunde! Trennen Sie diese daher auf keinen Fall einfach auseinander!
Haben Sie mit dem Rechteinhaber selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Erlass der einstweiligen Verfügung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie uns bitte auch diese außergerichtlichen Unterlagen (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu. Durch das Zusenden der einstweiligen Verfügung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer einstweiligen Verfügung per E-Mail zu.
Sollten Sie die einstweilige Verfügung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach unseren offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie uns in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Wir helfen Ihnen sofort weiter.
Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.
Wichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall eine Abschlusserklärung oder möglicherweise die vom Abmahner ursprüngllich geforderte vorformulierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge!
Erst reden, dann handeln !
Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefon: 02571 – 921 899 0
Wie geht es weiter?
Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt. Die Fallstricke des einstweilligen Verfügungsverfahrens kennen wir.
Unser Ziel: Die Auseinandersetzung so günstig wie möglich zu beenden!
Häufig liegen bereits formelle Fehler vor, die dem Abmahner / dem Antragsteller zum Verhängnis werden können. Eine einstweilige Verfügung stellt keine endgültige Regelung dar. Es handelt sich "nur" um eine Entscheidung im Eilverfahren. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
Hat auch Ihr Antragsteller möglichweise Fehler gemacht? Wir sagen es Ihnen!
Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.
Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?
1. Sie schicken uns die erhaltene einstweilige Verfügung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.
• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Abmahner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.
Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de
• Download Vollmacht Word-Datei
• Download Vollmacht PDF-Datei
Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.
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Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
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bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!
Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de
Ihr Team der Kanzlei Gerstel
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Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




einer einstweiligen Verfügung




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





