EINSTWEILIGE VERFÜGUNG: SO VERHALTEN SIE SICH RICHTIG
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So verhalten Sie sich bei einer einstweiligen Verfügung richtig:

einstweilige VerfügungWurde Ihnen eine einstweilige Verfügung (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt, dann müssen Sie sofort handeln. Sie dürfen die einstweilige Verfügung auf gar keinen Fall ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet wird. Weitere nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren könnten ebenfalls entstehen.

Wir beherrschen die Fallstricke des einstweiligen Verfügungsverfahrens, weil wir inzwischen auf weit über 500 Verfügungsverfahren zurückblicken, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Profitieren Sie von unserem Fachwissen!



 

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung wie folgt zu verhalten:

  • Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dieses darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie einfach mir die gesamte Kommunikation.

  • Unterlassen Sie sofort das von der einstweiligen Verfügung umfasste Verhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft. Sollten Sie die einstweilige Verfügung nicht oder teilweise nicht verstanden haben, oder sich unsicher sein, dann zögern Sie nicht und rufen uns sofort unter 02571 - 921 899 0 (Nothotline: 0160 - 55 63 918) an. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung umgehend und kontrollieren immer, ob Sie unsere Hinweise auch richtig und umfassend umgesetzt haben. So können wir weitere für Sie kostenauslösende Maßnahmen des Gegners schnell und effektiv verhindern.

  • Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der einstweiligen Verfügung. Von diesem Tag hängt die zeitliche weitere Vorgehensweise entscheid ab. Lassen Sie zu viel Zeit ohne die erforderliche Reaktion verstreichen, so müssen Sie gegebenenfalls mit weiteren Kosten (z.B. für ein Abschlussschreiben) rechnen. Dies muss unbedingt verhindert werden.


 

Wir vertreten Sie bundesweit.

Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.

 

Unser Service:

Schicken Sie uns Ihre einstweilige Verfügung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder

   •  per Fax an: 02571 - 921 899 9
   •  per E-Mail als Scan an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
   •  per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven 

Achtung:
Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Urkunde! Trennen Sie diese daher auf keinen Fall einfach auseinander!

Haben Sie mit dem Rechteinhaber selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Erlass der einstweiligen Verfügung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie uns bitte auch diese außergerichtlichen Unterlagen (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu. Durch das Zusenden der einstweiligen Verfügung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer einstweiligen Verfügung per E-Mail zu.

Sollten Sie die einstweilige Verfügung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach unseren offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie uns in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Wir helfen Ihnen sofort weiter.

Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.

 

Wichtig:

Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall eine Abschlusserklärung oder möglicherweise die vom Abmahner ursprüngllich geforderte vorformulierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge!
 

Erst reden, dann handeln !

Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos

Telefon: 02571 – 921 899 0 

  

Wie geht es weiter?  

Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt. Die Fallstricke des einstweilligen Verfügungsverfahrens kennen wir. 

Unser Ziel: Die Auseinandersetzung so günstig wie möglich zu beenden!

Häufig liegen bereits formelle Fehler vor, die dem Abmahner / dem Antragsteller zum Verhängnis werden können. Eine einstweilige Verfügung stellt keine endgültige Regelung dar. Es handelt sich "nur" um eine Entscheidung im Eilverfahren. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

Hat auch Ihr Antragsteller möglichweise Fehler gemacht? Wir sagen es Ihnen!

Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar. 

 

Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?   

1. Sie schicken uns die erhaltene einstweilige Verfügung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.

   • per Fax : 02571 - 921 899 9
   • per E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
   • per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven


2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.


3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Abmahner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.

Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de 


Download Vollmacht Word-Datei

Download Vollmacht PDF-Datei

  

Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern. 

 



Hilfe und Beratung bei Abmahnung

Bundesweit - Schnell und unkompliziert

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Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!

Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de

Ihr Team der Kanzlei Gerstel

www.abmahnberatung.de




Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Video-Blog. Sie finden uns bei YouTube unter dem Stichwort "Abmahnberatung".

 

 

Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.

 



AchtungLassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.


Geht es um den rechtssicheren Verkauf im Onlinehandel, dann sind wir Ihre Spezialisten. Die Kanzlei Gerstel ist eine auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Wir haben bereits hunderte Onlinehändler abgesichert.

Nur derjenige, der ganz genau weiß, wo die Gefahren im Fernabsatz liegen, kann auch optimal beraten. Wir blicken inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Wenn jemand die Fallstricke im Fernabsatz kennt, dann sind wir das.

Individuelle AGB vom Fachanwalt für den Fernabsatz, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung für Ihr Projekt, richtiges Impressum auf Ihrer Website, Datenschutzerklärung speziell für Sie. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler vor einer Abmahnung!

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Wie reagiere ich bei einer Abmahnung? - Wie verhalte ich mich richtig bei einer einstweiligen Verfügung?
 
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So verhalten Sie sich richtig:

Richtig verhalten Ruhe bewahren, Frist beachten.

Richtig verhalten keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen.

Richtig verhalten Lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen.

Richtig verhalten Nutzen Sie das gratis Erstgespräch.

weitere Informationen

 

Abmahnungs- Notdienst:

an Wochenenden, Feiertagen, oder nach Büroschluss in ganz dringenden Fällen unter:

0160 - 55 63 918

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Das sagen unsere Mandanten über uns:

 

Mandantenmeinungen

 

C.B.Waldorf Frommer und Ihre aggressive Abmahnungspolitik hat mich sehr beansprucht. Durch Ihre Hilfe konnte die Angelegenheit schnell und kulant gelöst werde. Ich fühlte mich gut und kompetent beraten. Vielen Dank

Familie I.: Danke an das Team der Abmahnberatung. Waldorf Frommer hat uns schlaflose Nächste bereitet. Dank Ihrer Hilfe sind wir noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Klasse Arbeit, nettes Team. Weiter so.

T.S.: Rasch Rechtsanwälte hatten es auf mich abgesehen. Ich halte das ganze Abmahnwesen für eine reine Abzocke. Dank Ihrer Hilfe habe ich ne Menge Geld gespart. Gut gemacht.

M.M.: Ich habe immernoch Angst zum Briefkasten zu gehen. Nach der Abmahnung der APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte war ich sehr verunsichert. Danke für Ihren Rat und Wochenendeinsatz.

D.S.: Ich glaube Bürozeiten gibt es bei der Abmahnberatung nicht. Die Wettbewerbszentrale hatte mich abgemahnt. Die Frist war fast abgelaufen. Selbst morgens um 05:15 konnte ich meine Probleme mit Herrn Gerstel besprechen. Außergewöhnlich.

H.O.: Meine Abmahnung war von Zimmermann und Decker. Nachdem diese Kanzlei sich für mich eingesetzt hat, war Ruhe. Sehr konsequente Vorgehensweise. Dankeee

S.B.: Es lief wie auf der Website beschrieben ab. Ich hab meine Waldorf Frommer Abmahnung gemailt und nach ner halber Stunde rief mich Herr Gerstel auch schon an. Nettes Gespräch. Kein Juristendeutsch;-)

M.M.: Ich sag nur U+C Rechtsanwälte. Hier wurde schnell und gut geholfen. Es sind Profis am Werk. Cooles YouTube-Video. Besten Dank an das gesamte Team von Euch

Steffi: Hier wird auch ALG II Empfängern geholfen. Andere wollten mich nicht. SKW Schwarz hat jedenfalls kein Geld bekommen. Woher sollte ich auch welches nehmen?

M.H.: Schulenberg und Schenk haben von mir eine modifizierte Unterlassungserklärung bekommen. Sonst NIX. Ich kann mir auch nicht erklären, wie die auf mich gekommen sind.

N.M.: Kornmeier, Rasch, Bindhard Fiedler, Schalast & Partner, Waldorf Frommer - ich hab sie alle gehabt. German Top 100 Single Charts sei Dank. Aber wer ist`s gewesen. ICH NICHT!

T.E.: Daniel Selbastian hat ich abgemahnt. Erst war es mir peinlich,bei der Kanzlei anzurufen. Gut, dass ich es gemacht habe. Herr Gerstel hat sich für mich eingesetzt.

B.K.: Die JUS Rechtsanwälte Schloms & Partner mahnten mich ab. Ok, ich hab nen Fehler gemacht, aber immerhin hab ich am Ende dank Herrn Gerstel weniger als die Hälfte gezahlt und sein Honorar zahle ich jetzt in Raten ab. Danke nochmal. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter.

G.A.: Cyberservices und die Rechtsanwälte Fix & Mosebach hatten mich auf dem Kieker. Abofalle sag ich! Die Abbuchungen haben ich zurückbuchen lassen und Herr Gerstel hat sich um den Rest gekümmert. Gute Arbeit.

 

André Kirbach Kunsthandel, Düsseldorf: Durch einen dummen Fehler unsererseits wurden wir von einem darauf spezialisierten Anwaltsbüro abgemahnt. Wir entdeckten die Kanzlei Gerstel während unserer Webrecherchen und baten Herrn Gerstel telefonisch um Rat. Während des Gespräches wurde uns klar, wie viele weitere Fehler wir fast noch gemacht hätten, ohne die Hilfe eines Profis. Uns wurde vonseiten der Kanzlei sofort und sehr unkompliziert geholfen. Herr Gerstel nahm ein sehr faires Honorar und hat uns eine Menge Kosten erspart. Ich kann jedem, der in die gleiche Situation geraten ist, nur raten, nicht zu scheuen, einen Anwalt wie Herrn Gerstel zu kontaktieren.

J.K.: Da die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr aus der Welt geräumt ist, möchte ich es nicht versäumen, mich bei dem Team der Kanzlei Gerstel für eine kompetente, schnelle und vor allem unkomplizierte Abwicklung zu bedanken.

H.S.: Seitdem sich die Kanzlei Gerstel um die Abmahnung der Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) gekümmert hat, habe ich keine weiteren Schreiben erhalten. Ich hoffe dies bleibt so!

M.T.: Ich habe eine Abmahnung von der KSP Kanzlei erhalten. Die Zusammenarbeit mit Herrn Gerstel und seinem Team war einfach, effektiv und professionell. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

A.R.: Ich bin der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel sehr zu Dank verpflichtet. Man hat mich bezüglich einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer sehr höflich, extrem schnell und äußerst kompetent beraten und vertreten. Durch die Kanzlei Gerstel habe ich mehr als 3/4 der Kosten eingespart! Hierfür nochmals meinen herzlichsten Dank!!!

I.S.: Ich habe zwei Abmahnungen von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten und diesbezüglich die Kanzlei Gerstel beauftragt. Mit meiner Vertretung durch Herrn Gerstel bin ich sehr zufrieden. Ich werde die Kanzlei Gerstel bei jeder Gelegenheit weiterempfehlen.

Diplom-Biologe Ulrich Karlowski:
Als wir mehrere, in der Sache weitgehend unverständliche Abmahnungen der Rechtsanwälte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur GmbH und der Agence France Press mit horrenden Schadensersatzforderungen zzgl. Dokumentationskosten, Verzugszinsen sowie Rechtsanwaltsvergütung wegen angeblicher URL-Urheberrechtsverletzung erhielten, war die Verunsicherung natürlich riesengroß. Schnell stießen wir im Internet auf die Kanzlei Gerstel und fühlten uns dort gleich gut, kompetent, freundlich und sehr professionell betreut aufgehoben. Besonders wichtig war die in der Sache notwendige Gelassenheit, die die anfänglich großen Sorgen angesichts der massiven Forderungshöhe bereinigte. Irgendwann war dann Ruhe und so wird es hoffentlich auch bleiben. Wirklich gut gemacht! Herzlichen Dank auch an das nette Kanzlei-Gerstel-Team!

 

Alle Mandantenmeinungen

 


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