So verhalten Sie sich bei einer Klage / Klageschrift richtig:
Wurde Ihnen eine Klage / Klageschrift zugestellt, dann sehen Sie sich sämtliche Schriftstücke und Hinweise des Gerichts sorgfältig an. Meinst gibt es ein sogenanntes „Vorblatt zur Zustellungssendung“. Darin heißt es dann:
"Wichtiger Hinweis:
Mit dieser Sendung werden Ihnen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenen Schriftstücke förmlich zugestellt. Die förmliche Zustellung eines Schriftstücks dient dem Nachweis, dass dem Adressaten in gesetzlich vorgeschriebener Form Gelegenheit gegeben worden ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und wann das geschehen ist.
Den Tag der Zustellung vermerkt der Zusteller auf dem Umschlag. Bitte bewahren Sie den Umschlag und dieses Vorblatt zusammen mit den darin enthaltenen Schriftstücken auf. Er dient in Zusammenhang mit diesem Vorblatt als Beleg, wenn Sie angeben müssen, welche Schriftstücke Ihnen wann zugestellt worden sind.
Wird der Zustellungsadressat oder eine zum Empfang des Schriftstücks berechtigte Person in der angegebenen Wohnung oder in den angegebenen Geschäftsräumen nicht angetroffen, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten eingelegt werden. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.“
Sorgen Sie immer dafür, dass auch im Falle Ihrer Abwesenheit (z.B. Geschäftsreise, Urlaub) Ihr Briefkasten geleert wird und Sie von dem Inhalt Kenntnis erhalten. Sie müssen Sie in jedem Falle die Ihnen gesetzten Fristen beachten. Meinst wird Ihnen zunächst eine Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft gesetzt und eine weitere Frist zur Klageerwiderung. Die Fristen beginnen mit dem Tag der Zustellung an zu laufen.
Nur vor den Amtsgerichten benötigen Sie keinen Anwalt und können die erforderlichen Schriftsätze selbst bei Gericht einreichen. Vor den Landgerichten besteht jedoch Anwaltszwang. Deshalb können die Parteien alle Erklärungen nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt abgeben. Eigene Ausführungen der Partei darf das Gericht nicht berücksichtigen. Etwas anderes gilt, wenn eine Partei annimmt, das Gericht sei für Sie nicht zuständig. Diese Erklärung kann Sie persönlich abgeben.
Beachten Sie die gesetzten Fristen nicht, so können Sie allein deshalb den Prozess verlieren. Alles, was verspätet vorgebracht wird, darf das Gericht nur berücksichtigen, wenn dies die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer Klage / Klageschrift wie folgt zu verhalten:
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Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches Ihnen die Klage zugestellt hat. Dieses darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie einfach uns die gesamte Kommunikation.
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Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der Klageschrift.
Wir vertreten Sie bundesweit.
Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.
Unser Service:
Schicken Sie uns Ihre Klage / Klageschrift vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Haben Sie mit dem Kläger selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Klageerhebung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie uns bitte auch diese außergerichtlichen Unterlagen (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu. Durch das Zusenden der Klage / Klageschrift entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Klage / Klageschrift per E-Mail zu.
Sollten Sie die Klage / Klageschrift am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach unseren offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie uns in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Wir helfen Ihnen sofort weiter.
Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.
Wichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall ein Anerkenntnis ab oder erfüllen Sie Klageansprüche z.B. durch Zahlung!
Erst reden, dann handeln !
Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefon: 02571 – 921 899 0
Wie geht es weiter?
Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt. Die Fallstricke des Klageverfahrens kennen wir.
Unser Ziel: Die Auseinandersetzung so günstig wie möglich zu beenden!
Häufig liegen bereits formelle Fehler (z.B. Klageantrag ist zu unbestimmt, Falschbezeichnung der Parteien etc.) vor, die dem Kläger zum Verhängnis werden können.
Hat auch Ihr Kläger möglichweise Fehler gemacht? Wir sagen es Ihnen!
Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.
Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?
1. Sie schicken uns die erhaltene Klage / Klageschrift vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.
• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Abmahner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.
Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de
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Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.
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Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




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