So verhalten Sie sich bei sonstigen Schreiben bzw. Kontaktaufnahmen Dritter richtig:
Wenn Sie von einem Rechtsanwalt, einem Mitbewerber, einem Verein (z.B. Wettbewerbszentrale), der Industrie- und Handelskammer (IHK) etc. angeschrieben werden (per E-Mail, Fax oder Post) und z.B. zu einem Unterlassen eines konkreten Handelns aufgefordert werden, oder Zahlung eines Geldbetrages, oder zur Auskunftserteilung etc., so empfehlen wir, mit uns sofort Kontakt aufzunehmen.
Hinweis:
Abmahnungen können z.B. auch mündlich am Telefon ausgesprochen werden! Es muss nicht immer schriftlich sein.
Kontaktieren Sie uns auch dann, wenn Sie das Schreiben oder den Anruf für unberechtigt oder sogar rechtsmissbräuchlich halten.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei sonstigen Schreiben bzw. Kontaktaufnahmen Dritter wie folgt zu verhalten:
- Bei schriftlicher Kontaktaufnahme lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie ein Schreiben erhalten haben. Lassen Sie alles wie es ist und rufen uns unter 02571 - 921 899 0 (Nothotline: 0160 - 55 63 918) an.
- Bei telefonischer Kontaktaufnahme seien Sie mit den gegebenen Informationen zurückhaltend. Sie wissen zum einen gar nicht, wer der Anrufer ist und was er von Ihnen möchte. Zum anderen wissen Sie nicht, ob der Anrufer derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es könnte sich um einen Testanruf halten, welches sich zur Kostenfalle entwickelt. Bitten Sie den Anrufer höflich darum, Ihnen sein Anliegen schriftlich mitzuteilen.
- Nehmen Sie zum Absender keinen unmittelbaren Kontakt auf.
Der Absender ist der Rechtsinhaber selbst:
Nicht immer stammen Sie Schriftsätze gleich von einem Rechtsanwalt. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Parteien oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Gegner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meinst kostenauslösende Maßnahmen ergreift.
Post vom Rechtsanwalt / Gericht etc.:
Haben Sie Post von einem Rechtsanwalt oder einem Gericht erhalten, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. - Wurde Ihnen eine Frist gesetzt, dann notieren Sie sich diese.
Wir vertreten Sie bundesweit.
Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.
Unser Service:
Schicken Sie uns Ihre unerfreuliche Post vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Haben Sie mit dem Rechteinhaber selbst oder dessen Rechtsanwalt bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie uns bitte auch diese Unterlagen (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu. Durch das Zusenden der Unterlagen entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung per E-Mail zu.
Sollten Sie die Post am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach unseren offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie uns in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Wir helfen Ihnen sofort weiter.
Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.
Wichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, machen Sie bitte gar nichts!
Erst reden, dann handeln !
Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefon: 02571 – 921 899 0
Wie geht es weiter?
Wir wissen genau, worauf es bei einer erfolgreichen Verteidigung ankommt.
Unser Ziel: Die Auseinandersetzung so günstig wie möglich und so schnell zu möglich zu beenden!
Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.
Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?
1. Sie schicken uns die erhaltenen Unterlagen vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.
• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Gegner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.
Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de
• Download Vollmacht Word-Datei
• Download Vollmacht PDF-Datei
Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.
Hilfe und Beratung bei Abmahnung
Bundesweit - Schnell und unkompliziert
Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
ABMAHNUNG erhalten? NICHT UNTERSCHREIBEN - NICHT ZAHLEN
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!
Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de
Ihr Team der Kanzlei Gerstel
www.abmahnberatung.de
Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




Sonstigem




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





