Uns liegt eine Abmahnung der Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert, Pettenkoferstraße 20-22, 80336 München, vom 30.06.2011 im Namen der Lucas Film Ltd., One Letterman Drive, 94129-0901 San Francisco, CA, USA, wegen STAR WARS Wand Tattoos, vor.
Die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert führen in der Abmahnung aus, dass zu den von der Lucas Film Ltd. produzierten Filmen die Episoden der Reihe STAR WARS, die in den Jahren 1977, 1980, 1983, 1999, 2002 und 2005 in die Kinos kamen. Die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert teilen in der Abmahnung mit, dass die Protagonisten der Reihe, also neben DARTH VADER und R2-D2 insbesondere auch Yoda, C-3PO, BOBA FETT und BATTLE DROID bekannt seien.
Die Lucas Film Ltd. sei Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den Filmen.
Ferner habe die Lucas Film Ltd. an den dreidimensionalen Gestaltungen der Figuren einschließlich der Kostüme die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte. Es wird in der Abmahnung ausgeführt, dass die Veröffentlichung oder die Verwertung von Bearbeitungen derartiger geschützter Werke nur zulässig sei, soweit die Einwilligung des Urhebers vorläge.
Unzulässig sei demnach ohne Einwilligung vorgenommene Veröffentlichung oder Verwertung von Bearbeitungen der genannten Figuren. Es liegen der Abmahnung Registerauszüge bei. Aus den Auszügen ergibt sich, dass die Lucas Film Ltd. Inhaberin von Titel und Markenrechten, insbesondere an den Zeichen STAR WARS, R2-D2 und DARTH VADER hat. Die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert teilen dem Abgemahnten in der Abmahnung mit, dass die Lucas Film Ltd. darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte Wand Tattoos anbiete, auf denen die Figur R2 D2, der Helm der Figurenkategorie Storm Truper und die Büste der Figur DARTH VADER zu sehen seien. Darüber hinaus würden zu allem Überfluss die Zeichen Star Wars, R2 D2 und DARTH VADER eingesetzt.
Eine Einwilligung der Lucas Film Ltd. zum Vertrieb dieser Wand Tattoos läge nicht vor und folglich ein Verstoß gegen §23 Satz 1 UrhG.
Der Lucas Film Ltd. stünden daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche so wie Auskunft und Erstattung der durch der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert entstandenden Kosten zu. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine als Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert zurück zu senden.
In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch die Lucas Film Ltd. nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall durch das Landgericht München I auf ihre Billigkeit zu überprüfen sei, ab sofort unterlassen, Wand Tattoos (es folgt die Abbildung) öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere im Rahmen eines Internetangebots und/ oder solche Wand Tattoos zu verbreiten.
Auch soll sich der Abgemahnte verpflichten, der Lucas Film Ltd. sämtliche durch Handlungen gemäß 1) der Unterlassungserklärung bereits entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu ersetzen.
Ferner wird der Abgemahnte zur Auskunft aufgefordert und schließlich soll sich der Abgemahnte verpflichten, die der Lucas Film Ltd. in dieser Angelegenheit durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert entstandenen Kosten zu erstatten.
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