Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer schreiben derzeit Abgemahnte an, welche zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch die Kosten nicht ausgeglichen haben. In der Betreffzeile dieser Schriftsätze heißt es:
„Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – Vorbereitung Klageverfahren“.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer führen in ihrem Schreiben aus, dass die Sony Music Entertainment Germany GmbH nunmehr das erforderliche Gerichtsverfahren vorbereite. Dabei werde der Schadensersatz nicht selbst beziffert werden, sondern gerichtlich nach § 287 ZPO geschätzt werden. Auch wird dem Abgemahnten der voraussichtlich zu stellende Antrag mitgeteilt.
Dieser wird voraussichtlich nach Angaben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wie folgt lauten:
„Sie werden verurteilt,
1. einen angemessenen Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch insgesamt nicht weniger als EUR 450,00 betragen soll, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.11.2011, sowie
2. EUR 506,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 16.11.2011“
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte setzen dem Abgemahnten sodann eine letzte Frist zu Zahlung und teilen mit, dass wenn der ausstehende Betrag vollständig einginge, die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Vorbereitung des Klageverfahrens einstellen werde. Anderenfalls erfolge die unmittelbare Abgabe an die Klageabteilung.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte weisen ferner darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Mahngebühren entstehen könnten. Ferner sei die Vereinbarung einer Ratenzahlung nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ausgeschlossen. Schließlich weisen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer darauf hin, dass in diesem Stadium der Auseinandersetzung jede weitere rechtliche Bewertung des vorliegenden Falles den Gerichten vorbehalten bleibe. Weitere inhaltliche Diskussionen lege die vertretene Mandantschaft ab. Eine telefonische Rückfrage zur Beendigung der Auseinandersetzung ohne Einschaltung der Gerichte sei hiervon jedoch ausgenommen.
Sollten auch Sie von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten erneut angeschrieben worden sein mit dem Hinweis, es werde ein Klageverfahren vorbereitet, wenn Sie nicht umgehend die Zahlung leisten, dann sollten Sie sich dringend beraten lassen. Vor einer vorschnellen Zahlung, möglicherweise aus Angst vor höheren Kosten, ist dringend abzuraten.
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