Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung aus Hamburg erhalten?
ABMAHNUNG FAREDS RECHTSANWÄLTE, FAREDS ABMAHNUNG: Sie haben eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Steinstraße 25, 20095 Hamburg erhalten.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht unter anderem im Namen folgender Auftraggeber Abmahnungen aus:
• MIG Film GmbH
Resurrection County
The Final
Todesritt nach Jericho
Wikinger 2 - Söhne Odins
The Way - Der Weg des Drachen
Gingerdead Man 2
Newsmakers
• Celebrate Recordings GmbH
Rockstroh - Wolke 7
• Savoy Film GmbH
Hetzjagd - Lauf um dein Leben
• EUROPACORP Société Anonyme
Adele und das Geheimnis von Paris
• Kinostar Theater GmbH
Survival of the dead
• KSM GmbH
Wrath of Cain - Kreislauf der Gewalt
Champions – Fight For Glory
• Aergo Trade GmbH
Other Ego - Whats my Name
Other Ego - Born this way
We are one – Dave 202
• Herrn Frank Bülles
• Herrn Daniel Eisenlohr
Bullmeister - Girls Beautiful
• Track by Track Records UG (haftungsbeschränkt)
Michael Mind Project - Delirious
• Herrn Jens Kindervater
Kindervater - Turn back Time
Michael Mind Project - Feel your Body
• Herrn Sven Gruhnwald, Herrn Sebastian Göckede
Rocco & Bass-T - Players in a Frame
• Herrn Alex Komlew
Monrose - Like a Lady
• Herrn Christian Königseder
• Herrn Harald Bauhofer, Frau Caroline von Bruenken, Herrn Albert Gottschewski
HouseRockerz - HerzRasen
vor. Abgemahnt werden unter anderem Filme wie Survival of the Dead, Hetzjagd – Lauf um dein Leben, Ninja Warrior, Gingerdead Man 2 oder Der Weg des Drachen und Lieder wie Feel your Body - Michael Mind Project oder Monrose – Like a Lady.
Auch wenn das Schreiben „nur“ per einfacher Post zu Ihnen kam, nehmen Sie die Abmahnung ernst und werfen den Brief nicht einfach in den Papierkorb. Die FAREDS Rechtsanwälte machen im Auftrag der Rechteinhaber wegen der angeblich begangenen Rechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gegen Sie geltend.
Â
Â
Wehren Sie sich gegen die Abmahnung der Kanzlei FAREDS! Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Filesharing-Recht ist ein Spezialgebiet.
Die Kanzlei Gerstel ist eine auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Fachanwaltskanzlei.Das Team der Kanzlei Gerstel bearbeitet täglich Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Argumente und Vorwürfe in den Abmahnungen der Kanzlei FAREDS sind uns bestens bekannt. Wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Strategie und Denkweise von Abmahnern. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und setzten sich gegen die Abmahnung der Kanzlei FAREDS zur Wehr.
Â
Wir vertreten Sie bundesweit.
Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.
Â
Unser Service:
Schicken Sie uns Ihre Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Â
Durch das Zusenden der Abmahnung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung per E-Mail zu.
Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.
Â
Wichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall die von der Kanzlei FAREDS vorformulierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge!
Erst reden, dann handeln !
Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefon: 02571 – 921 899 0
Â
Wie geht es weiter?
Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt. Die Schwachstellen der Abmahnung kennen wir.
Unser Ziel: Die FAREDS Rechtsanwälte bekommen gar nichts, oder deutlich weniger als gefordert.
In den meisten Fällen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir achten aber stets darauf, dass dies kein Schuldeingeständnis ist !
Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.
Â
Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?
1. Sie schicken uns die erhaltene Abmahnung der Kanzlei FAREDS vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.
• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Abmahner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.
Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de
• Download Vollmacht Word-Datei
• Download Vollmacht PDF-Datei
Â
Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.
Â
Hier ein Beispiel einer FAREDS Abmahnung:
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Fleischer, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens Hoischer, Steinstraße 25, 20095 Hamburg haben mit Schreiben vom 13. Mai 2011 eine Abmahnung im Namen des Herrn Daniel Eisenlohr, 12435 Berlin, in Bezug auf das urheberrechtlich geschützte Werk „Bullmeister – Girls Beautiful“ ausgesprochen. FAREDS Rechtsanwälte Abmahnung erhalten was tun?
Die Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestehen weiter aus Herrn Rechtsanwalt Christian Neef, sowie Frau Rechtsanwältin Carina Tolle.
Die Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat urheberrechtliche Ansprüche zum Gegenstand. So wird gleich zu Beginn der Abmahnung durch FAREDS ausgeführt, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer aufgeführten IP-Adresse das urheberrechtlich geschützte Musikwerk „Bullmeister – Girls Beautiful“ in einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei.
In der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung wird angegeben, dass die Daten mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und von den FAREDS Rechtsanwälten an das Landgericht München I weitergeleitet worden seien. Das Landgericht München I habe unter dem Aktenzeichen 7 O 7941-11 es als glaubhaft angesehen, dass über die zum Tatzeitpunkt genutzte, vorgenannte IP-Adresse ein offensichtlicher und besonders schwerer Urheberrechtsverstoß zu Lasten des Herrn Daniel Eisenlohr verübt worden sei.
Der Internetanbieter des Abgemahnten habe auf Grundlage des Beschlusses des Landgerichts München I vom 18.04.2001 mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse eindeutig dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet gewesen sein soll, wie einem der Abmahnung als Anlage beigefügtem Auszug entnommen werden könnte.
Diese von den FARED Rechtsanwälten vorgelegte Anlage 2 trägt die Überschrift „Auskunft gem. Landgericht München I, Beschluss vom 18.04.2011 (Az. 7 O 7941-11) mit Ergänzungen Ihres Internetanbieters“
Es wird sodann tabellarisch eine IP-Adresse angegeben, Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Dateiname, Hash Wert genannt. Unmittelbar darunter soll das Ergebnis des Internetanbieters dokumentiert sein, welcher die vorgenannten Daten der Anschrift des Abgemahnten zugeordnet habe.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt sodann in der Abmahnung aus, dass die Musikwerke des Herrn Daniel Eisenlohr insbesondere in Internettauschbörsen wie beispielsweise „eDonkey“, „eMule“, „Kazaa“ oder „BitTorrent“ tausendfach illegal zum Download angeboten wurden. Herr Daniel Eisenlohr werde dadurch massiv und nachhaltig geschädigt.
Herr Daniel Eisenlohr beauftrage daher regelmäßig einen unabhängigen Sicherheitsdienstleister, die einschlägigen Internettauschbörsen zu beobachten und illegale Musikpiraterie beweissicher auszudecken.
In diesem Zusammenhang, so die Rechtsanwälte FAREDS in der Abmahnung, sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte aufgrund seiner Anschlussinhaberschaft für das illegale Angebot zum Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Werkes „Bullmeister – Girls Beautiful“ verantwortlich sei.
Es sei konkret über den Internetzanschluss des Abgemahnten die Verwertungsrechte des Herrn Eisenlohr verletzt worden, in dem das Werk „Bullmeister – Girls Beautiful“ einer Vielzahl anderer Tauschbörsennutzer weltweit zum Download widerrechtlich angeboten worden sein soll.
Die Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führen sodann aus, dass im Zuge eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens es das Gericht als glaubhaft angesehen habe, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine schwere und offensichtliche Rechtsverletzung begangen worden sei. Das Gericht habe es daher dem Internetanbieter des Abgemahnten gestattet, Auskünfte über Namen und Anschrift des Nutzers der IP-Adresse zum genau bestimmten Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung zu erteilen.
Ebenfalls habe das Landgericht München I das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung bejaht, so die FAREDS Rechtsanwälte in der Abmahnung. Das gewerbliche Ausmaß ergäbe sich laut Gerichtsbeschluss aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Musikwerks öffentlich zugänglich gemacht worden sei und sich der hier interessierende Titel noch in der relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase befände.
Der Internetanbieter des Abgemahnten sei der Auskunftsverpflichtung nachgekommen und habe dem von den FAREDS Rechtsanwälten vertretenen Herrn Daniel Eisenlohr mitgeteilt, dass die IP-Adresse zum angegebenen Tatzeitpunkt eindeutig dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet gewesen sei. Es wird erneut auf die Anlage 2 verwiesen, die der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte beigefügt ist.
Es heißt sodann wörtlich und in Fettschrift in der Abmahnung:
„Nach der gerichtlichen Prüfung des Sachverhalts und den Auskünften Ihres Internetanbieters steht damit fest, dass die streitgegenständige Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss begangen wurde.“
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse, die dem Internetanschluss des Abgemahnten zugewiesen gewesen sei, mit der IP-Adresse des Computers des Abgemahnten nicht identisch sei. Grund dafür sei, dass ein Internetanbieter dem Internetanschluss bei jedem Einloggen ins Internet eine neue, abgeänderte IP-Adresse zuordne.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt in der Abmahnung im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz, dass Herr Daniel Eisenlohr Auskunft über den Namen des Abgemahnten und dessen Anschrift vom Internetanbieter erhalten habe. Weitere Daten seien nicht mitgeteilt worden. Die erhaltenen Daten seien von den FAREDS Rechtsanwälten ausschließlich zur Durchsetzung der Rechte des Herrn Daniel Eisenlohr gespeichert worden. Dritten hätten keinen Zugang zu diesen Daten.
Es folgen sodann von den Rechtsanwälten FAREDS Ausführungen dazu, dass das eigenmächtige Anbieten von Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten für andere zum Download im Internet eine illegale öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 19a UrhG darstelle.
Bereits der Upload eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einem Server sei als unzulässige Vervielfältigung zu qualifizieren. Auch dadurch, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Tauschbörsenmitgliedern die Vervielfältigung des Werkes „Bullmeister – Girls Beautiful“ mittels Download ermöglich werde, sei der Tatbestand des § 16 Abs. 1 UrhG erfüllt.
Die FAREDS Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass seit dem 01. Januar 2008 nicht nur das öffentliche Anbieten solcher Dateien gem. § 106 UrhG strafbar sei, sondern auch das alleinige Herunterladen aus einer öffentlich illegalen Quelle. Dies ist nach Angaben der Rechtsanwälte FAREDS in der Abmahnung bei sogenannten Tauschbörsen im Internet der Fall.
Der Abgemahnte sei für die Rechtsverletzung im vollen Umfang verantwortlich. Es wird sodann auf die angeblich ständige Rechtsprechung hingewiesen, nach der die persönliche Haftung des Anschlussinhabers für eine über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung bereits aus den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins begründet sein soll, da über seinen Internetanschluss die abgemahnte Urheberrechtsverletzung begangen worden sei.
Der Abgemahnte hafte, unabhängig davon, ob er die Verletzung selbst begangen habe oder ein handelnder Dritter.
FAREDS Rechtsanwälte führen sodann in der Abmahnung aus, dass pauschale Behauptungen, etwa zum Tatzeitpunkt nicht Zuhause gewesen zu sein oder das Musikwerk nicht zu kennen und daher auch nicht runtergeladen zu haben, nicht geeignet seien, die auch durch den gerichtlichen Auskunftsbeschluss geschaffene Beweislage zu entkräften.
Sollte sich der Abgemahnte darauf berufen wollen, dass er die Rechtsverletzung über seinen Internetanschluss nicht selbst begangen habe, sondern eine andere Person tätig gewesen sein soll, so obläge es ihm, dieses detailliert und nachvollziehbar nachzuweisen.
Der Bundesgerichtshof führe zu den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast aus, dass der Beweispflichtige erst dann seiner ihm obliegenden Beweispflicht genügt, wenn er die gegnerische Tatsachenbehauptung widerlegt oder ernsthaft in Frage stellt. Dies gelänge dem Inhaber eines Internetanschlusses und damit einer Gefahrenquelle erst dann, wenn er nachweisen würde, dass sein Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt werde und in der Vergangenheit genutzt wurde.
Sobald Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder sonstigen Dritten der Zugang zum Internetanschluss ermöglicht sei, so die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, habe der Anschlussinhaber diese Personen in angemessener Weise zu belehren und zu kontrollieren sowie eigene Benutzerkonten mit beschränkten Zugriffsrechten sowie eine Firewall einzurichten. Ähnliches gelte für Fälle, in den ein WLAN-Anschluss benutzt werde. Auch hier hafte der Anschlussinhaber, sollten sich fremde Personen in diesen Anschluss eingeloggt und auf diese Weise Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Diese Haftung für einen WLAN-Anschluss, über den durch Dritte Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, habe der Bundesgerichtshof vor kurzem höchstrichterlich bestätigt. Es verletze nämlich der Anschlussinhaber seine zumutbare Prüfpflicht und hafte nach dem oben gesagtem, wenn Dritte sich über seinen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschaffen würden.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nimmt im Fortlauf der Abmahnung eine Erläuterung der geltend gemachten Ansprüche vor. Zunächst wird auf den Anspruch auf Unterlassung eingegangen, sodann auf den Kostenerstattungsanspruch und schließlich wird ein Vergleichsangebot unterbreitet.
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung soll der Abgemahnte 450,00 € bezahlen. Dieses Vergleichsangebot wird angeblich nur deshalb unterbreitet, weil es Herrn Daniel Eisenlohr hauptsächlich um den Schutz seiner Urheberrechte ginge.
Zudem solle den Nutzern von Tauschbörsen Ihr rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und weitere Rechtsverletzung verhindert werden.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist den Abgemahnten sodann darauf hin, dass, wenn er die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgeben würde und/ oder den Vergleichsbetrag nicht vollständig und fristgerecht leisten werde, er mit der gerichtlichen Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen ihn rechnen müsse, wodurch weitere, nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukämen.
Für diesen Fall raten die FAREDS Rechtsanwälte dem Abgemahnten, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt in der Abmahnung sodann folgendes wörtlich aus:
„Bei einer gerichtlichen Durchsetzung der unter VII. gennannten Ansprüche vor dem zuständigen Landgericht droht Ihnen ein erstinstanzliches Prozesskostenrisiko (d.h. die Begleichung der Gerichts- sowie der eigenen und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten zzgl. der drohenden Vollstreckungskosten der oben dargestellten Ansprüche) in Höhe von mindestens EUR 3.000,00.“
Der Abmahnung liegt schließlich eine vorformulierte Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung bei, in der sich der Abgemahnte gegenüber Herrn Daniel Eisenlohr verpflichten soll, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden und im Streitfall von dem zuständigen Landgericht zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk „Bullmeister – Girls Beautiful“ widerrechtlich im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ferner soll sich der Abgemahnte zur gütlichen Beilegung der aus der Urheberechtsverletzung resultierenden Ansprüche verpflichten, einen reduzierten Vergleichsbetrag in Höhe von pauschal 450,00 € auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse der Kanzlei FAREDS zu überweisen.
Wir beraten Sie gern.
 Â
Hilfe und Beratung bei Abmahnung
Bundesweit - Schnell und unkompliziert
Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
ABMAHNUNG erhalten? NICHT UNTERSCHREIBEN - NICHT ZAHLEN
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!
Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de
Ihr Team der Kanzlei Gerstel
www.abmahnberatung.de
Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




FAREDS




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





