Wer blickt denn hier noch durch? Viele Abgemahnte haben den Überblick verloren. Wir möchten daher ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Die Einzelheiten.
Zunächst hat die Kontor Records GmbH die Verwertungsrechte an dem Song Michael Mind - Bakerstreet. Dann tritt die Kontor Records GmbH ihre Rechte an die DigiProtect GmbH ab, welche über Kornmeier und Partner und auch über Schalast und Partner abmahnen lässt.
Als die DigiProtect GmbH bei den Abgemahnten ihre Forderungen nicht außergerichtlich realisieren kann, überträgt Sie ihre Rechte an die Kontor Records GmbH zurück, welche wiederum ihre angeblichen Forderungen an die DigRights Administration GmbH abtritt. Die DigRights Administration GmbH lässt sich momentan durch die H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG vertreten und versendet die "Letzte Zahlungsaufforderung". Ganz einfach, oder?!?

Wurden Sie vielleicht auch ursprünglilch einmal von den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner abgemahnt? Die Abmahnung liegt möglicherweise schon Jahre zurück? 2009? Eine Unterlassungserklärung haben Sie abgegeben, aber keine Zahlung geleistet?
Möglichweise haben Sie dann im Jahre 2011 von den Rechtsanwälten Schalast und Partner eine Zahlungsaufforderung erhalten in Verbindung mit einem Vergleichsbetrag. Jetzt erreicht Sie die "Letzte Zahlungsaufforderung der H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG, Brandschenkestrasse 178, CH-8002 Zürich.
Die H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG geben an, dass sie die DigiRights Administration GmbH, Elisabethenstr. 43, 64283 Darmstadt beauftragt habe. Gegenstand der Beauftragung sei die Einziehung sämtlicher Forderungen der DigiRights Administration GmbH im Zusammenhang mit einer vom Adressaten angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung (z.B. der Tonaufnahme "Michael Mind - Bakerstreet (Album: My Mind).
Ursprünglich sei die Kontor Records GmbH zur Verwertung und urheberrechtlichen Geltendmachung des Titels Michael Mind - Bakerstreet berechtigt gewesen, diese habe aber ihre Rechte zunächst an die DigiProtect GmbH abgetreten. Die DigiRights GmbH habe auch ursprünglich die Abmahnung ausgesprochen.
Die Kanzleien Kornmeier und Partner und auch Schalast und Partner hatten wiederum die DigiProtect GmbH vertreten. Da sich der Abgemahnte aber mit der DigiProtect GmbH nicht habe einigen können, habe die DigiRights GmbH ihre angeblilchen Forderungen gegen den Abgemahnten an die Kontor Records GmbH rückübertragen. Die Kontor Records GmbH hat diese Forderungen nunmehr an die DigiRights Administration GmbH abgetreten.
Fazit:
Bezahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Wir haben Erfahrung aus tausenden von Abmahnauseinandersetzungen und wissen, worauf es ankommt.
Ihr Team der Abmahnberatung: 02571 - 921 899 0
Hilfe und Beratung bei Abmahnung
Bundesweit - Schnell und unkompliziert
Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
ABMAHNUNG erhalten? NICHT UNTERSCHREIBEN - NICHT ZAHLEN
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!
Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de
Ihr Team der Kanzlei Gerstel
www.abmahnberatung.de
Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




Letzte Zahlungsaufforderung H&P Prof. Dr. Holzhauser & Partner Rechtsanwälte Schweiz AG




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





