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Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel erhalten?

ABMAHNUNG LUTZ SCHROEDER Rechtsanwalt: Sie haben von Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel eine Abmahnung erhalten?

Herr Rechtsanwalt Lutz Schroeder spricht unter anderem im Auftrag des Herrn Peter Banks  Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken an den Erotikfilmen  

"Czech Pissing Queens # 4 - Zuzana"
 
"Czech Pissing Queens # 3 - Nikola"

aus.

Außerdem mahnt die Kanzlei Schroeder im Auftrag des Herrn Paul Elcombe angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Totally Sick Porn #1" ab.

Außerdem spricht die Kanzlei Schroeder Abmahnungen im Auftrag des Herrn Scott Turnill bezüglich des Werkes "Fat Dirty Whore Porn 2" aus.

Des Weiteren mahnt Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag des Herrn Max Foreman angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Prostitute Porn Tit Movie 2" ab.

Im Auftrag von Mcleod spricht die Kanzlei Schroeder Abmahnungen bezüglich des Werkes "Busty Dreams #1" aus.

Auch wenn das Schreiben „nur“ per einfacher Post zu Ihnen kam, nehmen Sie die Abmahnung ernst und werfen den Brief nicht einfach in den Papierkorb. Rechtsanwalt Schroeder macht im Auftrag der Rechteinhaber wegen der angeblich begangenen Rechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gegen Sie geltend.

 

 Wehren Sie sich gegen die Abmahnung der Kanzlei Schroeder! Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

  

Filesharing-Recht ist ein Spezialgebiet.

Die Kanzlei Gerstel ist eine auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Fachanwaltskanzlei.

Das Team der Kanzlei Gerstel bearbeitet täglich Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Argumente und Vorwürfe in den Abmahnungen der Kanzlei Schroeder sind uns bestens bekannt. Wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Strategie und Denkweise von Abmahnern. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und setzen sich gegen die Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder zur Wehr.

 

Wir vertreten Sie bundesweit.

Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.

 

Unser Service:

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung des Rechtsanwalts Marcus Schroeder vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder

• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven

 

Durch das Zusenden der Abmahnung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung per E-Mail zu.

Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.

 

Wichtig:

Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall die von der Kanzlei Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge!

Erst reden, dann handeln !

Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Telefon: 02571 – 921 899 0

 

Wie geht es weiter?

Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt. Die Schwachstellen der Abmahnung kennen wir.

Unser Ziel: Rechtsanwalt Lutz Schroeder bekommt gar nichts, oder deutlich weniger als gefordert.

In den meisten Fällen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir achten aber stets darauf, dass dies kein Schuldeingeständnis ist !

Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.

 

Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?

1. Sie schicken uns die erhaltene Abmahnung der Kanzlei Schroeder vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.

• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven


2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.


3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Abmahner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.

Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de


• Download Vollmacht Word-Datei

• Download Vollmacht PDF-Datei

 

Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.

 


 Hier ein Beispiel einer Abmahnung der Kanzlei Schroeder:

Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet, Scott Turnill, Kanzlei Schroeder, Erotikfilm "Fat Dirty Whore Porn 1"Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Scott Turnill, 11 Glissen Road, Hillingdon, Middlesex, UB 10 OHH United Kingdom, Grossbritannien, durch die Kanzlei Schroeder, Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Str. 7-11, 24103 Kiel vom 20.05.2011 in Bezug auf den Erotikfilm "Fat Dirty Whore Porn 1" vor. Abmahnung Kanzlei Schroeder erhalten was tun? Worum geht es?

Gegenstand der Abmahnung ist nach den Ausführungen der Kanzlei Schroeder die Tatsache, dass der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk des Herrn Scott Turnill begangen haben soll, indem er dieses Filmwerk, den Erotikfilm "Fat Dirty Whore Porn 1", in einem Peer-2-Peer-Netzwert anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll. Rechtsanwalt Lutz Schroeder sei daher von Herrn Scott Turnill beauftragt worden, gegen den Abgemahnten wegen seines urheberrechtswidrigen Verhaltens abzumahnen und Schadensersatz zu verlangen.

Es wird sodann in der Abmahnung ausgeführt, dass Herr Scott Turnill Inhaber der ausschließlichen Urheberrechte an dem Erotikfilm "Fat Dirty Whore Porn 1" sei. Allein Herr Turnill habe das Recht, diesen Film öffentlich zugänglich zu machen. Es wird von der Kanzlei Schroeder darauf hingewiesen, dass die Rechteinhaberschaft des Herrn Turnill in einem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG von dem zuständigen Landgericht bereits gepfrüft und bestätigt worden sei. Es sei in dem Gericht die Verträge vorgelegt worden, aus denen sich ergebe, dass Herr Turnill die Urheberrechte an dem Film innehabe. Der Abmahnung ist ein Beschluss des Landgerichts Köln, Geschäftsnummer 223 O 145/11 beigefügt.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder wirft dem Abgemahnten die Verletzung des Urheberrechtes seines Mandanten vor. Der Abgemahnte habe den Erotikfilm "Fat Dirty Whore Porn 1" als Nutzer eines Peer-2-Peer-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten. Damit stellt sich natürlich die Frage, wie dieser etwaige Verstoß in Kenntnis gelangen konnte. Hierfür hat die Kanzlei Schroeder folgende Erklärung.

Der Mandant Scott Turnill habe nämlich ein unabhängiges Unternehmen damit beauftragt, die einschlägigen Internettauschbörsen hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen an seinen Werken zu überwachen. Das von Herrn Turnill beauftragte Unternehmen dokumentiert angeblich die IP-Adressen mit zugehörigen Timestamps von denjenigen Nutzern des Netzwerkes, die Filme des Herrn Scott Turnill anderen Nuetzern zum Download anbieten und auf diese Weise illegal verbreiten würden.

Die Kanzlei Schroeder weist in der Abmahnung darauf hin, dass die eingesetzte Technik durch unabhängige Gutachter überprüft worden wäre, die eine fehlerfreie Funktionsweise des Überwachungs- und Dokumentationsverfahrens gutachterlich bestätigt hätten. Auch die ordnungsgemäße Funktionsweise der eingesetzten Software in dem vorganngs erwähnten Gerichtsverfahren sei glaubhaft gemacht und vom Landgericht bestätigt worden.

Sodann wird in der Abmahnung ausgeführt, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und bei welcher dynamischen IP-Adresse von dem vermeintlichen Internetanschluss, der Erotikfilm "Fat Dirty Whore Porn 1" als Datei anderen Nutzern in einem Bittorrent-Netzwerk angeblich zum Download angeboten worden sei.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder habe aufgrund dieser Daten beim Landgericht Köln den der Abmahnung beigefügten Beschluss erwirkt. Dieser Beschluss habe es dem Internetprovider gestattet, Auskunft über den Namen und die Anschrift des Nutzers der dokumentierten IP-Adresse zu dem Tatzeitpunkt zu erteilen. Der Internetserviceprovider des Abgemahnten habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt dem Abgemahnten Internetanschluss angeblich zugewiesen sein soll.

Die Kanzlei Schroeder weist sodann darauf hin, dass die dynamische IP-Adresse, die dem Abgemahnten von seinem Internetserviceprovider zum Tatzeitpunkt für die von ihm genutzte Internetverbindung zugewiesen worden sein soll, nicht mit der IP-Adresse identisch ist, die dem PC des Abgemahnten in seinem eigenen Netzwerk zugewiesen sei.

Die Urheberrechte aus den §§ 15, 16, 19a UrhG seien durch die illegale Verbreitung in einer Internettauschbörse verletzt worden. Dieses Verhalten erfülle gem. § 106 UrhG einen Straftatbestand.


Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung sei der Abgemahnte gegenüber Herrn Turnill zur zukünftigen Unterlassung, zu Erstattung der durch die Tätigkeit der Kanzlei Schroeder angefallenen Rechtsanwaltskosten und zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet.

 


Zunächst folgt sodann die Aufforderung an den Abgemahnten, die Datei, die den Film "Fat Dirty Whore Porn 1" enthält, unverzüglich vom PC zu entfernen und ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür wurde sodann eine Frist von etwa 10 Tagen gesetzt.

Dem Abgemahnten wird sodann genau vor Augen gehalten, was passieren könnte, sollte er keine Unterlassungserklärung oder eine nicht ausreichende Erklärung abgeben. In diesem Falle werde Rechtsanwalt Lutz Schroeder Herrn Scott Turnill nämlich dringend anraten, seinen Unterlassungsanspruch gerichtlich titulieren zu lassen. Hierdurch würden dem Abgemahnten erhebliche weitere Kosten entstehen. Für Urheberrechtsverletzungen an einem Film würden Gerichte einen Streitwert von mindestens 50.000,00 € festsetzen. Die Kosten würden bei Zugrundelegung dieses Streitwertes 7.639,30 € allein für die erste Instanz betragen, so die Ausführungen des Herrn Rechtsanwaltes Lutz Schroeder.

Nachdem dem Abgemahnten dieses enorme Kostenrisiko vor Augen gehalten wurde,  wird schließlich um Verständnis für die kurze Fristsetzung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gebeten. Herr Turnill möchte sich nämlich lediglich die Möglichkeit eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Eilverfahrens) offen halten für den Fall, das der Abgemahnte die Abgabe einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert.

Eilverfahren würden von den Gerichten jedoch nur dann zugelassen, wenn der Rechteinhaber unverzüglich das Gericht anrufen würde. Anderenfalls müsse der Unterlassungsanspruch im regulären Urheberrechtsprozess vor dem Landgericht durchgesetzt werden, so die Ausführungen des Rechtsanwaltes Lutz Schroeder in der Abmahnung.

Sollte der Abgemahnte die entsprechende Filmdatei bereits entfernt haben, so wird darauf hingewiesen, dass auch dann der Unterlassungsanspruch selbstverständlich bestünde. Es folgen sodann Ausführungen dazu, dass der Abgemahnte als Inhaber des Internetanschlusses zivilrechtlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Auch das Verhalten Dritter müsse er sich zurechnen lassen.

Es spreche der Beweis des erstens Anscheins dafür, dass er als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen habe. In der Abmahnung der Kanzlei Schroeder wird sodann auf die Verpflichtung des Abgemahnten hingewiesen, die Koszen dieser Rechtsverfolgung gem. § 97, 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG und §§ 683, 677, 670 BGB zu erstatten. Es wird nochmals der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass ihm diese Abmahnung die Möglichkeit gebe, einen sehr kostenintensiven Urheberrechtlichen Prozess vor dem Landgericht zu vermeiden.

Es wird noch einmal auf die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €, mithin in Höhe von 1.379,80 € netto hingewiesen. Sodann wird ausgeführt, dass auch ein Gericht in der vorliegenden Angelegenheit einen Streitwert von nicht unter 50.000,00 € annehmen werde, gerade weil es sich bei dem Erotikfilm um eine aktuelle Produktion handle, die erst vor wenigen Monaten erstmals veröffentlicht worden sei.

Ein Fall des § 97a Abs. 2 UrhG liegt nach den Ausführungen der Kanzlei Schroeder in der Abmahnung nicht vor. Ein einfach gelagerter Fall sei dies keinesfalls. Schließlich sei hier die Einschaltung eines Ermittlungsunternehmens und zum anderen ein gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Köln erforderlich gewesen. Auch die dem Abgemahnten vorgeworfene Rechtsverletzung sei nicht unerheblich, da er eine aktuelle Filmproduktion einer Vielzahl von anderen Internetnutzern illegal zur Verfügung gestellt habe.

Auch habe das Landgericht Köln eine schwere Urheberrechtsverletzung angenommen und den Internetserviceprovider des Abgemahnten aus diesem Grunde die Herausgabe der Daten gestattet.

Neben den Rechtsanwaltskosten seien Herrn Turnill Ermittlungskosten und Kosten für das vorgeschaltete Gerichtsverfahren, sowie die Gebühren des Internetserviceproviders des Abgemahnten für die Datensicherung und Datenherausgabe entstanden, deren anteilige Erstattung von Herrn Turnill verlangt werden könnte.

Des weiteren wird in der Abmahnung ausgeführt, Herr Turnill könne von dem unmittelbaren Verletzer die Zahlung eines Schadensersatzes verlangen, welcher sich im Wege einer Lizenzanalogie berrechnen würde. Es wird sodann eine vergleichsweise Einigung angeboten, welche im Dateil wie folgt aussieht.


Herr Turnill würde sämtliche Zahlungsansprüche, also den Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die Schadensersatzansprüche und den Anspruch auf Erstattung der ihm bereits entstandenen Verfahrenskosten pauschal auf 750,00 € reduzieren, sofern diese Vergleichssumme spätestens bei Ablauf der für den Eingang der Unterlassungserklärung gesetzten Frist bei der Kanzlei Schroeder einginge.


Herr Rechtsanwalt Lutz Schroeder
habe Inkassovollmacht und sei daher zur Einziehung des Geldes bevollmächtigt.

Es wird ausgeführt, dass bei fristgemäßem Erhalt der Zahlung in Höhe von 750,00 € und fristgemäßem Eingang der Unterlassungserklärung Herr Turnill bereit sei, auf alle weiteren Rechte wegen der vorgenannten Urheberrechtsverletzung zu verzichten und die Angelegenheit damit erledigt sei. Zu weiteren Verhandlungen sei Herr Turnill allerdings nicht bereit. Schließlich stelle der Vergleich bereits ein deutliches Entgegenkommen dar. Es wird aus diesem Grunde darum gebeten, von Anrufen, E-Mail oder schriftlichen Anfragen ausnahmslos abzusehen.

Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, was passiert, wenn man diesen Vergleich nicht annimmt. Auch hierzu hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder eine Stellungnahme für seinen Mandanten Herrn Turnill abgegeben. Im Falle der Nichtannahme des Vergleiches muss der Abgemahnte nämlich damit rechnen, dass Herr Turnill sämtliche nicht oder nur teilweise erfüllte Ansprüche gerichtlich titulieren lasse.

Herr Turnill werde im Falle des fruchtlosen Verstreichens der gesetzten Fristen seine Ansprüche vollumfänglich gerichtlich durchsetzen. Selbstverständlich werde er sich in diesem Falle nicht mehr an das Vergleichsangebot gebunden fühlen. Die Kanzlei Lutz Schroeder teilt mit, dass die Geltendmachung weiterer höherer Kosten und Gebühren für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten bliebe.

Es wird sodann eine Unterlassungs- /Verpflichtungserklärung in vorformulierter Fom beigefügt in welchem sich der Abgemahnte gegenüber Herrn Scott Turnill, Hilingdom, Grossbritannien zukünftig verpflichten soll es zu unterlassen, das geschützte Filmmaterial "Fat Dirty Whore Porn 1" im Internet in Peer-2-Peer-Netzwerken (sogn. Internettauschbörsen) oder auf sonstige Weise ganz oder teilweise öffentlich zugänglich zu machen oder zu vertreiben und/ oder die bezeichneten Handlungen vornehmen zu lassen.

Der Abgemahnte soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an Herrn Turnill bezahlen, deren Höhe von Herrn Turnill zu bestimmen sei und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen sei.

Schließlich soll sich in der Unterlassungs- /Verpflichtungserklärung dazu verpflichtet werden, an Herrn Turnill einen Pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt 750,00 € zu bezahlen.

Sollten auch Sie von der Kanzlei Lutz Schroeder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, dann sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen.

Die geforderte vorformulierte Unterlassungs- /Verpflichtungserklärung sollte nicht vor anwaltlicher Rücksprache unterzeichnet werden. Auch muss sich der Abgemahnte keinesfalls dazu verpflichten, einen etwaigen Schadensersatzbetrag an den Abmahner bezahlen. Schadensersatzforderungen gehören nicht in eine Unterlassungs- /Verpflichtungserklärung.

Wir beraten Sie gerne. 

 



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Ihr Team der Kanzlei Gerstel

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Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Video-Blog. Sie finden uns bei YouTube unter dem Stichwort "Abmahnberatung".

 

 

Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.

 



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Abmahnungs- Notdienst:

an Wochenenden, Feiertagen, oder nach Büroschluss in ganz dringenden Fällen unter:

0160 - 55 63 918

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Das sagen unsere Mandanten über uns:

 

Mandantenmeinungen

 

C.B.: Waldorf Frommer und Ihre aggressive Abmahnungspolitik hat mich sehr beansprucht. Durch Ihre Hilfe konnte die Angelegenheit schnell und kulant gelöst werde. Ich fühlte mich gut und kompetent beraten. Vielen Dank

Familie I.: Danke an das Team der Abmahnberatung. Waldorf Frommer hat uns schlaflose Nächste bereitet. Dank Ihrer Hilfe sind wir noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Klasse Arbeit, nettes Team. Weiter so.

T.S.: Rasch Rechtsanwälte hatten es auf mich abgesehen. Ich halte das ganze Abmahnwesen für eine reine Abzocke. Dank Ihrer Hilfe habe ich ne Menge Geld gespart. Gut gemacht.

M.M.: Ich habe immernoch Angst zum Briefkasten zu gehen. Nach der Abmahnung der APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte war ich sehr verunsichert. Danke für Ihren Rat und Wochenendeinsatz.

D.S.: Ich glaube Bürozeiten gibt es bei der Abmahnberatung nicht. Die Wettbewerbszentrale hatte mich abgemahnt. Die Frist war fast abgelaufen. Selbst morgens um 05:15 konnte ich meine Probleme mit Herrn Gerstel besprechen. Außergewöhnlich.

H.O.: Meine Abmahnung war von Zimmermann und Decker. Nachdem diese Kanzlei sich für mich eingesetzt hat, war Ruhe. Sehr konsequente Vorgehensweise. Dankeee

S.B.: Es lief wie auf der Website beschrieben ab. Ich hab meine Waldorf Frommer Abmahnung gemailt und nach ner halber Stunde rief mich Herr Gerstel auch schon an. Nettes Gespräch. Kein Juristendeutsch;-)

M.M.: Ich sag nur U+C Rechtsanwälte. Hier wurde schnell und gut geholfen. Es sind Profis am Werk. Cooles YouTube-Video. Besten Dank an das gesamte Team von Euch

Steffi: Hier wird auch ALG II Empfängern geholfen. Andere wollten mich nicht. SKW Schwarz hat jedenfalls kein Geld bekommen. Woher sollte ich auch welches nehmen?

M.H.: Schulenberg und Schenk haben von mir eine modifizierte Unterlassungserklärung bekommen. Sonst NIX. Ich kann mir auch nicht erklären, wie die auf mich gekommen sind.

N.M.: Kornmeier, Rasch, Bindhard Fiedler, Schalast & Partner, Waldorf Frommer - ich hab sie alle gehabt. German Top 100 Single Charts sei Dank. Aber wer ist`s gewesen. ICH NICHT!

T.E.: Daniel Selbastian hat ich abgemahnt. Erst war es mir peinlich,bei der Kanzlei anzurufen. Gut, dass ich es gemacht habe. Herr Gerstel hat sich für mich eingesetzt.

B.K.: Die JUS Rechtsanwälte Schloms & Partner mahnten mich ab. Ok, ich hab nen Fehler gemacht, aber immerhin hab ich am Ende dank Herrn Gerstel weniger als die Hälfte gezahlt und sein Honorar zahle ich jetzt in Raten ab. Danke nochmal. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter.

G.A.: Cyberservices und die Rechtsanwälte Fix & Mosebach hatten mich auf dem Kieker. Abofalle sag ich! Die Abbuchungen haben ich zurückbuchen lassen und Herr Gerstel hat sich um den Rest gekümmert. Gute Arbeit.

 

André Kirbach Kunsthandel, Düsseldorf: Durch einen dummen Fehler unsererseits wurden wir von einem darauf spezialisierten Anwaltsbüro abgemahnt. Wir entdeckten die Kanzlei Gerstel während unserer Webrecherchen und baten Herrn Gerstel telefonisch um Rat. Während des Gespräches wurde uns klar, wie viele weitere Fehler wir fast noch gemacht hätten, ohne die Hilfe eines Profis. Uns wurde vonseiten der Kanzlei sofort und sehr unkompliziert geholfen. Herr Gerstel nahm ein sehr faires Honorar und hat uns eine Menge Kosten erspart. Ich kann jedem, der in die gleiche Situation geraten ist, nur raten, nicht zu scheuen, einen Anwalt wie Herrn Gerstel zu kontaktieren.

J.K.: Da die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr aus der Welt geräumt ist, möchte ich es nicht versäumen, mich bei dem Team der Kanzlei Gerstel für eine kompetente, schnelle und vor allem unkomplizierte Abwicklung zu bedanken.

H.S.: Seitdem sich die Kanzlei Gerstel um die Abmahnung der Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) gekümmert hat, habe ich keine weiteren Schreiben erhalten. Ich hoffe dies bleibt so!

M.T.: Ich habe eine Abmahnung von der KSP Kanzlei erhalten. Die Zusammenarbeit mit Herrn Gerstel und seinem Team war einfach, effektiv und professionell. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

A.R.: Ich bin der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel sehr zu Dank verpflichtet. Man hat mich bezüglich einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer sehr höflich, extrem schnell und äußerst kompetent beraten und vertreten. Durch die Kanzlei Gerstel habe ich mehr als 3/4 der Kosten eingespart! Hierfür nochmals meinen herzlichsten Dank!!!

I.S.: Ich habe zwei Abmahnungen von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten und diesbezüglich die Kanzlei Gerstel beauftragt. Mit meiner Vertretung durch Herrn Gerstel bin ich sehr zufrieden. Ich werde die Kanzlei Gerstel bei jeder Gelegenheit weiterempfehlen.

Diplom-Biologe Ulrich Karlowski:
Als wir mehrere, in der Sache weitgehend unverständliche Abmahnungen der Rechtsanwälte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur GmbH und der Agence France Press mit horrenden Schadensersatzforderungen zzgl. Dokumentationskosten, Verzugszinsen sowie Rechtsanwaltsvergütung wegen angeblicher URL-Urheberrechtsverletzung erhielten, war die Verunsicherung natürlich riesengroß. Schnell stießen wir im Internet auf die Kanzlei Gerstel und fühlten uns dort gleich gut, kompetent, freundlich und sehr professionell betreut aufgehoben. Besonders wichtig war die in der Sache notwendige Gelassenheit, die die anfänglich großen Sorgen angesichts der massiven Forderungshöhe bereinigte. Irgendwann war dann Ruhe und so wird es hoffentlich auch bleiben. Wirklich gut gemacht! Herzlichen Dank auch an das nette Kanzlei-Gerstel-Team!

 

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