Das von Google initiierte "+1" erfreut sich großer Beliebtheit. Hinter "+1" steckt Googles neues Social Network. Die „+1“-Schaltfläche ist ein Kürzel für "das ist ziemlich cool" oder "schau dir das an". Mit den in Websites integrierbaren "+1"-Button versucht Google, Datenverkehr zu seinem neuen Portal zu generieren. Google versucht im Bereich der Social Networks stark zu werden.
Finden Sie etwas gut, dann können Sie dies durch einen einzigen Klick öffentlich mitteilen. Nach den Angaben von Google können Ihre +1-Empfehlungen Ihren Freunden, Kontakten und anderen im Web helfen, bei ihrer Suche die besten Inhalte zu finden.
Die "+1"-Schaltfläche ist wie der Facebook „Like“ (Gefällt mir) – Button ein gutes Werbemittel für Onlinehändler. Diese Werbemöglichkeit wird bereits von zahlreichen Händlern genutzt. Onlinehändler sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen auf diese Weise neue Kunden zu generieren.
Allerdings wirft die Google "+1"-Schaltfläche auch datenschutzrechtliche Probleme auf. Ich empfehle bei Verwendung der "+1"-Schaltfläche eine Ergänzung in der Datenschutzerklärung. Die Kanzlei Gerstel stellt Ihnen dafür nachfolgend ein kostenloses Muster für eine Ergänzung Ihrer Datenschutzerklärung zur Verfügung. Sofern ein Link auf die Kanzlei Gerstel gesetzt wird, kann dieses Muster von jedermann frei verwendet werden.
Hinweise zur Verwendung des Musters:
Das Muster ist keine vollständige Datenschutzerklärung für den Onlinehandel, sondern dient der Ergänzung einer vorhandenen Datenschutzerklärung. Das Muster soll den Internetnutzer in datenschutzrechtlicher Hinsicht über die Auswirkungen der Google "+1"-Schaltfläche informieren. Erkenntnisse über die datenschutzrechtlichen Praktiken von Google sind bisher unbekannt. Dies musste bei der Erstellung des Muster bedacht werden. Der Einsatz der Google "+1"-Schaltfläche ist rechtlich nicht unbedenklich. Es herrscht hierüber keine Einigkeit unter den Juristen. Verstöße gegen das Datenschutzrecht wurden bisher nicht gerichtlich festgestellt. Daher wird das Risiko eines Bußgeldes oder einer Klage als gering bewertet. Es wird jedoch in jedem Falle für erforderlich gehalten, die nachfolgende Klausel in die vorhandene Datenschutzerklärung einzubinden, wenn Sie die Google "+1"-Schaltfläche in Ihrem Onlineshop verwenden möchten. Sie rechtliche Problematik zur Einbindung der Google "+1"-Schaltfläche sollten Sie auch künftig nicht aus den Augen verlieren. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.
Verwendung der Google „+1“-Schaltfläche
Unser Internetauftritt verwendet die „+1“-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 betrieben wird. Die Schaltfläche ist mit einem „+1" gekennzeichnet.
Die „+1“ Schaltfläche ist ein Kürzel für "das ist ziemlich cool" oder "schau dir das an". Die Schaltfläche wird nicht verwendet, um Ihre Besuche im Web zu erfassen.
Enthält eine Webseite unseres Internetauftrittes die „+1“-Schaltfläche, dann wird ihr Internetbrowser diese Schaltfläche vom Google-Server laden und darstellen. Die von Ihnen besuchte Website unseres Internetauftrittes wird dem Google-Server automatisch mitgeteilt. Beim Anzeigen einer +1-Schaltfläche protokolliert Google nicht dauerhaft Ihren Browserverlauf, sondern lediglich für die Dauer von bis zu zwei Wochen.
Google hält diese Daten über Ihren Besuch für diesen Zeitraum zu Systemwartungs- und Fehlerbehebungszwecken gespeichert. Diese Daten sind jedoch nicht nach individuellen Profilen, Nutzernamen oder URLs strukturiert. Diese Informationen sind auch nicht für Website-Publisher oder Inserenten zugänglich. Die Verwendung dieser Informationen dient nur zur Wartung und Fehlerbeseitigung in internen Systemen bei Google. Es wird Ihr Besuch auf einer Seite mit +1-Schaltfläche auch nicht in anderer Weise von Google ausgewertet.
Eine weitergehende Auswertung Ihres Besuchs einer Webseite unseres Internetauftrittes mit einer „+1“-Schaltfläche erfolgt nicht.
Die Vergabe von +1 selbst ist ein öffentlicher Vorgang, d.h. jeder, der eine Google-Suche ausführt oder Inhalte im Web aufruft, denen Sie +1 geben, kann potenziell sehen, dass Sie dem betreffenden Inhalt ein +1 gegeben haben. Geben Sie daher nur dann +1, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie diese Empfehlung mit der ganzen Welt teilen möchten.
Ein Klick auf diesen +1-Button dient als Empfehlung für andere Nutzer in Googles Suchergebnissen. Sie können öffentlich mitteilen, dass Ihnen unsere Webseite gefällt, unsere Webseite Ihre Zustimmung findet oder dass Sie unsere Webseite empfehlen können. Haben Sie sich für Google+ registriert und sind eingeloggt, dann färbt sich die +1-Schaltfläche bei einem Klick blau. Zudem wird das +1 zu dem +1-Tab in Ihrem Google-Profil hinzugefügt. Auf diesem Tab können Sie Ihre +1 verwalten und entscheiden, ob Sie den +1-Tab öffentlich machen möchten.
Um Ihre +1-Empfehlung zu speichern und öffentlich zugänglich machen zu können erfasst Google über Ihr Profil Informationen über die von Ihnen empfohlene URL, Ihre IP-Adresse und andere browserbezogene Informationen. Wenn Sie Ihre +1 zurücknehmen, werden diese Informationen gelöscht. Sämtliche +1-Empfehlungen von Ihnen sind auf dem +1- Tab in Ihrem Profil aufgelistet.
Weitere Hinweise zum Datenschutz bei der Nutzung der +1-Schaltfläche finden Sie unter dem Link https://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html.
Die Klausel zur Verwendung der Google „+1“-Schaltfläche wurde von der Kanzlei Gerstel erstellt und ist unter http://www.abmahnberatung.de zu finden.
Das Team der Kanzlei Gerstel wünscht allen Händlern sicheres, erfolgreiches Handeln und vor allem KEINE Abmahnung!
Schon gewusst?
Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher. Neuerstellung von AGB, Überprüfung und Überarbeitung von vorhandenen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.
Es wird selbstverständlich für die erbrachten Leistungen die volle Haftung übernommen.
Abmahnung – nein Danke – lieber gleich zur Kanzlei Gerstel!
Hilfe und Beratung bei Abmahnung
Bundesweit - Schnell und unkompliziert
Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
ABMAHNUNG erhalten? NICHT UNTERSCHREIBEN - NICHT ZAHLEN
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!
Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de
Ihr Team der Kanzlei Gerstel
www.abmahnberatung.de
Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




Verwendung des Google +1 (plus 1) Button / der Google (plus 1) +1 Schaltfläche im Onlineshop, Onlinehandel




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





