Verwendung des Google +1  (plus 1) Button / der Google (plus 1) +1 Schaltfläche im Onlineshop, Onlinehandel – Das +1 (plus 1) Google Kürzel und der Datenschutz: Kostenloses Muster
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+1 SchaltflächeDas von Google initiierte "+1" erfreut sich großer Beliebtheit. Hinter "+1" steckt Googles neues Social Network. Die „+1“-Schaltfläche ist ein Kürzel für "das ist ziemlich cool" oder "schau dir das an". Mit den in Websites integrierbaren "+1"-Button versucht Google, Datenverkehr zu seinem neuen Portal zu generieren. Google versucht im Bereich der Social Networks stark zu werden. 

Finden Sie etwas gut, dann können Sie dies durch einen einzigen Klick öffentlich mitteilen. Nach den Angaben von Google können Ihre +1-Empfehlungen Ihren Freunden, Kontakten und anderen im Web helfen, bei ihrer Suche die besten Inhalte zu finden.

 

Die "+1"-Schaltfläche ist wie der FacebookLike“ (Gefällt mir) – Button ein gutes Werbemittel für Onlinehändler. Diese Werbemöglichkeit wird bereits von zahlreichen Händlern genutzt. Onlinehändler sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen auf diese Weise neue Kunden zu generieren.

Allerdings wirft die Google "+1"-Schaltfläche auch datenschutzrechtliche Probleme auf. Ich empfehle bei Verwendung der "+1"-Schaltfläche eine Ergänzung in der Datenschutzerklärung. Die Kanzlei Gerstel stellt Ihnen dafür nachfolgend ein kostenloses Muster für eine Ergänzung Ihrer Datenschutzerklärung zur Verfügung. Sofern ein Link auf die Kanzlei Gerstel gesetzt wird, kann dieses Muster von jedermann frei verwendet werden.

Hinweise zur Verwendung des Musters:

Das Muster ist keine vollständige Datenschutzerklärung für den Onlinehandel, sondern dient der Ergänzung einer vorhandenen Datenschutzerklärung. Das Muster soll den Internetnutzer in datenschutzrechtlicher Hinsicht über die Auswirkungen der Google "+1"-Schaltfläche informieren. Erkenntnisse über die datenschutzrechtlichen Praktiken von Google sind bisher unbekannt. Dies musste bei der Erstellung des Muster bedacht werden. Der Einsatz der Google "+1"-Schaltfläche ist rechtlich nicht unbedenklich. Es herrscht hierüber keine Einigkeit unter den Juristen. Verstöße gegen das Datenschutzrecht wurden bisher nicht gerichtlich festgestellt. Daher wird das Risiko eines Bußgeldes oder einer Klage als gering bewertet. Es wird jedoch in jedem Falle für erforderlich gehalten, die nachfolgende Klausel in die vorhandene Datenschutzerklärung einzubinden, wenn Sie die Google "+1"-Schaltfläche in Ihrem Onlineshop verwenden möchten. Sie rechtliche Problematik zur Einbindung der Google "+1"-Schaltfläche sollten Sie auch künftig nicht aus den Augen verlieren. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

 

Verwendung der Google „+1“-Schaltfläche
Unser Internetauftritt verwendet die „+1“-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 betrieben wird. Die Schaltfläche ist mit einem „+1" gekennzeichnet.

Die „+1“ Schaltfläche ist ein Kürzel für "das ist ziemlich cool" oder "schau dir das an". Die Schaltfläche wird nicht verwendet, um Ihre Besuche im Web zu erfassen.

Enthält eine Webseite unseres Internetauftrittes die „+1“-Schaltfläche, dann wird ihr Internetbrowser diese Schaltfläche vom Google-Server laden und darstellen. Die von Ihnen besuchte Website unseres Internetauftrittes wird dem Google-Server automatisch mitgeteilt. Beim Anzeigen einer +1-Schaltfläche protokolliert Google nicht dauerhaft Ihren Browserverlauf, sondern lediglich für die Dauer von bis zu zwei Wochen.

Google hält diese Daten über Ihren Besuch für diesen Zeitraum zu Systemwartungs- und Fehlerbehebungszwecken gespeichert. Diese Daten sind jedoch nicht nach individuellen Profilen, Nutzernamen oder URLs strukturiert. Diese Informationen sind auch nicht für Website-Publisher oder Inserenten zugänglich. Die Verwendung dieser Informationen dient nur zur Wartung und Fehlerbeseitigung in internen Systemen bei Google. Es wird Ihr Besuch auf einer Seite mit +1-Schaltfläche auch nicht in anderer Weise von Google ausgewertet.

Eine weitergehende Auswertung Ihres Besuchs einer Webseite unseres Internetauftrittes mit einer „+1“-Schaltfläche erfolgt nicht.

Die Vergabe von +1 selbst ist ein öffentlicher Vorgang, d.h.  jeder, der eine Google-Suche ausführt oder Inhalte im Web aufruft, denen Sie +1 geben, kann potenziell sehen, dass Sie dem betreffenden Inhalt ein +1 gegeben haben. Geben Sie daher nur dann +1, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie diese Empfehlung mit der ganzen Welt teilen möchten.

Ein Klick auf diesen +1-Button dient als Empfehlung für andere Nutzer in Googles Suchergebnissen. Sie können öffentlich mitteilen, dass Ihnen unsere Webseite gefällt, unsere Webseite Ihre Zustimmung findet oder dass Sie unsere Webseite empfehlen können. Haben Sie sich für Google+ registriert und sind eingeloggt, dann färbt sich die +1-Schaltfläche bei einem Klick blau. Zudem wird das +1 zu dem +1-Tab  in Ihrem Google-Profil hinzugefügt. Auf diesem Tab können Sie Ihre +1 verwalten und entscheiden, ob Sie den +1-Tab öffentlich machen möchten.
Um Ihre +1-Empfehlung zu speichern und öffentlich zugänglich machen zu können erfasst Google über Ihr Profil Informationen über die von Ihnen empfohlene URL, Ihre IP-Adresse und andere browserbezogene Informationen. Wenn Sie Ihre +1 zurücknehmen, werden diese Informationen gelöscht. Sämtliche +1-Empfehlungen von Ihnen sind auf dem +1- Tab in Ihrem Profil aufgelistet.

Weitere Hinweise zum Datenschutz bei der Nutzung der +1-Schaltfläche finden Sie unter dem Link https://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html.

Die Klausel zur Verwendung der Google „+1“-Schaltfläche wurde von der Kanzlei Gerstel erstellt und ist unter http://www.abmahnberatung.de zu finden.

 

Das Team der Kanzlei Gerstel wünscht allen Händlern sicheres, erfolgreiches Handeln und vor allem KEINE Abmahnung!

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Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher. Neuerstellung von AGB, Überprüfung und Überarbeitung von vorhandenen AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.

Es wird selbstverständlich für die erbrachten Leistungen die volle Haftung übernommen.


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Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de

Ihr Team der Kanzlei Gerstel

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Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei einer Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Video-Blog. Sie finden uns bei YouTube unter dem Stichwort "Abmahnberatung".

 

 

Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.

 



AchtungLassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.


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Individuelle AGB vom Fachanwalt für den Fernabsatz, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung für Ihr Projekt, richtiges Impressum auf Ihrer Website, Datenschutzerklärung speziell für Sie. Hier sind Sie genau richtig. Wir schützen Onlinehändler vor einer Abmahnung!

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So verhalten Sie sich richtig:

Richtig verhalten Ruhe bewahren, Frist beachten.

Richtig verhalten keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen.

Richtig verhalten Lassen Sie uns Ihre Abmahnung zukommen.

Richtig verhalten Nutzen Sie das gratis Erstgespräch.

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Abmahnungs- Notdienst:

an Wochenenden, Feiertagen, oder nach Büroschluss in ganz dringenden Fällen unter:

0160 - 55 63 918

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Das sagen unsere Mandanten über uns:

 

Mandantenmeinungen

 

C.B.Waldorf Frommer und Ihre aggressive Abmahnungspolitik hat mich sehr beansprucht. Durch Ihre Hilfe konnte die Angelegenheit schnell und kulant gelöst werde. Ich fühlte mich gut und kompetent beraten. Vielen Dank

Familie I.: Danke an das Team der Abmahnberatung. Waldorf Frommer hat uns schlaflose Nächste bereitet. Dank Ihrer Hilfe sind wir noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Klasse Arbeit, nettes Team. Weiter so.

T.S.: Rasch Rechtsanwälte hatten es auf mich abgesehen. Ich halte das ganze Abmahnwesen für eine reine Abzocke. Dank Ihrer Hilfe habe ich ne Menge Geld gespart. Gut gemacht.

M.M.: Ich habe immernoch Angst zum Briefkasten zu gehen. Nach der Abmahnung der APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte war ich sehr verunsichert. Danke für Ihren Rat und Wochenendeinsatz.

D.S.: Ich glaube Bürozeiten gibt es bei der Abmahnberatung nicht. Die Wettbewerbszentrale hatte mich abgemahnt. Die Frist war fast abgelaufen. Selbst morgens um 05:15 konnte ich meine Probleme mit Herrn Gerstel besprechen. Außergewöhnlich.

H.O.: Meine Abmahnung war von Zimmermann und Decker. Nachdem diese Kanzlei sich für mich eingesetzt hat, war Ruhe. Sehr konsequente Vorgehensweise. Dankeee

S.B.: Es lief wie auf der Website beschrieben ab. Ich hab meine Waldorf Frommer Abmahnung gemailt und nach ner halber Stunde rief mich Herr Gerstel auch schon an. Nettes Gespräch. Kein Juristendeutsch;-)

M.M.: Ich sag nur U+C Rechtsanwälte. Hier wurde schnell und gut geholfen. Es sind Profis am Werk. Cooles YouTube-Video. Besten Dank an das gesamte Team von Euch

Steffi: Hier wird auch ALG II Empfängern geholfen. Andere wollten mich nicht. SKW Schwarz hat jedenfalls kein Geld bekommen. Woher sollte ich auch welches nehmen?

M.H.: Schulenberg und Schenk haben von mir eine modifizierte Unterlassungserklärung bekommen. Sonst NIX. Ich kann mir auch nicht erklären, wie die auf mich gekommen sind.

N.M.: Kornmeier, Rasch, Bindhard Fiedler, Schalast & Partner, Waldorf Frommer - ich hab sie alle gehabt. German Top 100 Single Charts sei Dank. Aber wer ist`s gewesen. ICH NICHT!

T.E.: Daniel Selbastian hat ich abgemahnt. Erst war es mir peinlich,bei der Kanzlei anzurufen. Gut, dass ich es gemacht habe. Herr Gerstel hat sich für mich eingesetzt.

B.K.: Die JUS Rechtsanwälte Schloms & Partner mahnten mich ab. Ok, ich hab nen Fehler gemacht, aber immerhin hab ich am Ende dank Herrn Gerstel weniger als die Hälfte gezahlt und sein Honorar zahle ich jetzt in Raten ab. Danke nochmal. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter.

G.A.: Cyberservices und die Rechtsanwälte Fix & Mosebach hatten mich auf dem Kieker. Abofalle sag ich! Die Abbuchungen haben ich zurückbuchen lassen und Herr Gerstel hat sich um den Rest gekümmert. Gute Arbeit.

 

André Kirbach Kunsthandel, Düsseldorf: Durch einen dummen Fehler unsererseits wurden wir von einem darauf spezialisierten Anwaltsbüro abgemahnt. Wir entdeckten die Kanzlei Gerstel während unserer Webrecherchen und baten Herrn Gerstel telefonisch um Rat. Während des Gespräches wurde uns klar, wie viele weitere Fehler wir fast noch gemacht hätten, ohne die Hilfe eines Profis. Uns wurde vonseiten der Kanzlei sofort und sehr unkompliziert geholfen. Herr Gerstel nahm ein sehr faires Honorar und hat uns eine Menge Kosten erspart. Ich kann jedem, der in die gleiche Situation geraten ist, nur raten, nicht zu scheuen, einen Anwalt wie Herrn Gerstel zu kontaktieren.

J.K.: Da die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr aus der Welt geräumt ist, möchte ich es nicht versäumen, mich bei dem Team der Kanzlei Gerstel für eine kompetente, schnelle und vor allem unkomplizierte Abwicklung zu bedanken.

H.S.: Seitdem sich die Kanzlei Gerstel um die Abmahnung der Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) gekümmert hat, habe ich keine weiteren Schreiben erhalten. Ich hoffe dies bleibt so!

M.T.: Ich habe eine Abmahnung von der KSP Kanzlei erhalten. Die Zusammenarbeit mit Herrn Gerstel und seinem Team war einfach, effektiv und professionell. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

A.R.: Ich bin der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel sehr zu Dank verpflichtet. Man hat mich bezüglich einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer sehr höflich, extrem schnell und äußerst kompetent beraten und vertreten. Durch die Kanzlei Gerstel habe ich mehr als 3/4 der Kosten eingespart! Hierfür nochmals meinen herzlichsten Dank!!!

I.S.: Ich habe zwei Abmahnungen von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten und diesbezüglich die Kanzlei Gerstel beauftragt. Mit meiner Vertretung durch Herrn Gerstel bin ich sehr zufrieden. Ich werde die Kanzlei Gerstel bei jeder Gelegenheit weiterempfehlen.

Diplom-Biologe Ulrich Karlowski:
Als wir mehrere, in der Sache weitgehend unverständliche Abmahnungen der Rechtsanwälte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur GmbH und der Agence France Press mit horrenden Schadensersatzforderungen zzgl. Dokumentationskosten, Verzugszinsen sowie Rechtsanwaltsvergütung wegen angeblicher URL-Urheberrechtsverletzung erhielten, war die Verunsicherung natürlich riesengroß. Schnell stießen wir im Internet auf die Kanzlei Gerstel und fühlten uns dort gleich gut, kompetent, freundlich und sehr professionell betreut aufgehoben. Besonders wichtig war die in der Sache notwendige Gelassenheit, die die anfänglich großen Sorgen angesichts der massiven Forderungshöhe bereinigte. Irgendwann war dann Ruhe und so wird es hoffentlich auch bleiben. Wirklich gut gemacht! Herzlichen Dank auch an das nette Kanzlei-Gerstel-Team!

 

Alle Mandantenmeinungen

 


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