Post von Waldorf Frommer! Sie fragen sich warum gerade Sie Post der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bekommen? Möglicherweise haben auch Sie Tauschbörsen genutzt um an neue Musiktitel aus den Charts zu kommen. In der Abmahnung Waldorf Frommer wird Ihnen vorgeworfen das Werk "Chris Brown - Fame" über Ihren Internetanschluss in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.
Im Internet haben Sie bereits zu Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder auch Waldorf Frommer Abmahnung recherchiert.
Jetzt sind Sie möglicherweise verunsichert und wissen nicht, ob Sie die geforderten Beträge einfach bezahlen sollen und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken sollen? Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist bei uns immer gratis. Am besten schicken Sie uns Ihre Abmahnung zuvor per Fax oder E-Mail mit Ihrer Telefonnummer zu. Dann wissen wir, worum es genau geht und können Sie optimal beraten.
Sie werden in der Waldorf Frommer Abmahnung aufgefordert eine strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalisierten Vergleichsbetrag als Schadens- und Aufwendungsersatz in Höhe von 956,00 Euro zu zahlen. Zahlen Sie auf keinen Fall, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Die Ihnen gesetze Frist in dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer setzt Sie unter Druck, trotzdem sollten Sie den Forderungen nicht ohne professionelle Beratung nachkommen.
Setzen Sie auf ein fachliches, kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir sind spezialisiert auf den Umgang mit Abmahnungen. Wir entwickeln die richtige Strategie, um der Waldorf Frommer Abmahnung entgegenzugehen. Verschenken Sie nicht bares Geld indem Sie den Forderungen unberaten nachkommen.
Schicken Sie uns Ihre Abmahnung "Chris Brown - FAME" per E-mail oder Fax (mit Rückrufnummer) zu oder nutzen Sie ihr kostenloses Erstgespräch und rufen uns an.
WALDORF FROMMER RECHTSANWÄLTE ABMAHNUNG - KANZLEI GERSTEL
Wir helfen Ihnen sofort bei Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Chris Brown - FAME".
Hilfe und Beratung bei Abmahnung
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Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




WALDORF FROMMER RECHTSANWÄLTE ABMAHNUNG - "Chris Brown - FAME"




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





