Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben Sie abgemahnt (Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke) und Sie haben fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch die geforderten Kosten nicht bezahlt?
Dann haben Sie gewiss auch die "letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung" erhalten. In dieser angeblich letzten Zahlungsaufforderung teilt Waldorf Frommer mit, dass die Unterlassungsansprüche zwischenzeitlich durch Unterzeichnung und Rücksendung "der geforderten Unterlassungserklärung" erfüllt worden seien.
Sie haben gar nicht die von Waldorf Frommer geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben, sondern eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben? Ist jetzt überhaupt ein wirksamer Unterlassungsvertrag mit der Mandantschaft der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zustande gekommen?
Hat Waldorf Frommer nicht ausdrücklich die Annahme der von Ihnen abgegebenen strafbewehrten modifizierten Unterlassungserklärung erklärt, dann habe ich große Zweifel am Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages. Geht es der Mandantschaft der Waldorf Frommer Rechtsanwälte vielleicht gar nicht primär um die Unterlassungsansprüche? Könnten die Zahlungsansprüche möglichweise im Vordergrund stehen?
Viele Abgemahnte halten dieses Vorgehen für eine Abzocke der Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Sie wünschen sich, dass dieser Spuk endlich ein Ende hat. Waldorf Frommer gibt sich aber nicht nur mit einer Unterlassungserklärung zufrieden. Schließlich wurden in der Abmahnung auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Zahlung ist offen. Daher teilt Waldorf Frommer in der Zahlungsaufforderung auch jetzt mit, dass ein fristgerechter Zahlungseingang nicht habe festgestellt werden können. Für die Zahlung des ausstehenden Betrages iHv. EUR 956,00 wird dem Abgemahnten sodann eine kurze Zahlungsfrist gesetzt. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte weisen zudem auf folgendes hin:
"Um eine reibungslose Zuordnung der Zahlung gewährleisten zu können, ist unbedingt auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks zu achten."
Weiter heißt es:
"Sollte diese letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung Ihrer Zahlungsansprüche."
Wichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, bezahlen Sie auf gar keinen Fall die von Waldorf Frommer geforderten Beträge!
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Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




WALDORF FROMMER RECHTSANWÄLTE: Letzte Zahlungsaufforderung nach Abgabe Unterlassungserklärung




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