So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung richtig:
Wenn Sie eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing, eines Wettbewerbsverstoßes, einer Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Geschmacksmusterverletzung oder Sonstigem) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen.
Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall.
Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer Abmahnung wie folgt zu verhalten:
- Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.
Filesharing Abmahnung
Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte den Gegner nach Erhalt der Abmahnung kontaktiert. Dieses Gespräch könnte möglicherweise eine Vergleichsgebühr auslösen, oder als Schuldeingeständnis zu werten sein. Oft berichten uns Abgemahnte, die gegnerische Kanzlei habe telefonisch angeboten, dass ein geringerer Betrag bezahlt werden könne, als in der Abmahnung genannt, um die Angelegenheit zu beenden. Lassen Sie sich nicht ungeprüft auf z.B. Rabattvergleiche, Schnellzahlerrabatte oder dergleichen ein. Sprechen Sie unverbindlich mit uns über die Abmahnung.
UWG Abmahnung (Wettbewerbsrecht) oder Markenrecht
Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc.
STOPP!
Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit uns, in welchem wir Ihnen unsere Einschätzung zur Abmahnung mitteilen. - Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.
Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meist weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.
Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. - Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.
Die Kanzlei Gerstel hat sich auf Abmahnungen spezialisiert.

Das Team der Kanzlei Gerstel bearbeitet täglich Abmahnungen. Die Argumente und Vorwürfe in Abmahnungen sind uns in den meisten Fällen bestens bekannt. Wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Strategie und Denkweise von Abmahnern.
Wir blicken inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Wenn jemand die Fallstricke, Tricks und die Denkweise des Abmahners kennt, dann sind wir das. Wir beherrschen das Institut der Abmahnung und können Sie optimal beraten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und setzen sich mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gegen eine Abmahnung zur Wehr. Gehen Sie aber kein unnötiges Kostenrisiko ein.
Wir vertreten Sie im Falle einer Abmahnung bundesweit.
Die Entfernung zwischen Ihnen und unserer Kanzlei spiel absolut keine Rolle. Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.
Die Kanzlei Gerstel bietet Ihnen im Falle einer Abmahnung diesen Service:
Schicken Sie uns Ihre Abmahnung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Haben Sie mit dem Abmahner selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Erhalt der Abmahnung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie uns bitte auch diesen Schriftverkehr (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu. Durch das Zusenden der Abmahnung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung auch gern per E-Mail zu.
Sollten Sie die Abmahnung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach unseren offiziellen Bürozeiten erhalten haben, so können Sie uns in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Abmahnung sofort weiter.
Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.
Wichtig:
In 99 % aller Fälle liegt der Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Ist dies auch bei Ihrer Abmahnung der Fall, dann sollten Sie diese Erklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie 30 Jahre gebunden sind. Ebenso sollten Sie geforderte Kosten oder Schadensersatzforderungen nicht voreilig bezahlen!
Erst reden, dann handeln !
Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefon: 02571 – 921 899 0
Wie geht es weiter?
Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung bei einer Abmahnung ankommt.
Unser Ziel: Ihr Gegner bekommt nur das, auf was tatsächlich ein Anspruch besteht.
In den meisten Fällen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um das Kostenrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Wir achten aber stets darauf, dass diese Erklärung kein Schuldeingeständnis ist!
Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Honorar.
Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?
1. Sie schicken uns die erhaltene Abmahnung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.
• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Gegner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.
Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Es genügt, wenn Sie die Vollmacht unterschreiben und Ort und Datum eintragen. Wir setzen dann oben in der Vollmacht noch die Parteien ein und bei "wegen" schreiben wir z.B. Abmahnung Filesharing. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de
• Download Vollmacht Word-Datei
• Download Vollmacht PDF-Datei
Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.
Für Rückfragen stehen Ihnen mein Team und ich gern zur Verfügung.
Ihre Kanzlei Gerstel
Hilfe und Beratung bei Abmahnung
Bundesweit - Schnell und unkompliziert
Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
ABMAHNUNG erhalten? NICHT UNTERSCHREIBEN - NICHT ZAHLEN
bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.
Gratis Erstgespräch - Rufen Sie uns an!
Tel: 02571 - 921 899 0 | Fax: 02571 - 921 899 9
E-Mail: info@abmahnberatung.de
Ihr Team der Kanzlei Gerstel
www.abmahnberatung.de
Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




einer Abmahnung




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





