So verhalten Sie sich bei einer Filesharing Abmahnung richtig:
Der Betreff der Abmahnung lautet meist: "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung"
Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing von einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag eines Urheberrechteinhabers von z.B. Musiktiteln, Musikalben, Filmwerken, Bildaufnahmen, Tonaufnahmen, Texten, PC- & Videospielen, Hörbüchern, Fotos erhalten. Auch wenn das Schreiben „nur“ per einfacher Post zu Ihnen kam, nehmen Sie die Sache ernst und werfen den Brief nicht einfach in den Papierkorb.
Es wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie als Inhaber des Internetanschlusses für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Bild-/Tonaufnahmen) verantwortlich sind. Sie sollen urheberrechtlich geschützte Werke weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten haben.
Jetzt macht der Rechteinhaber wegen der angeblich über Ihren Internetanschluss begangenen Rechtsverletzung Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gegen Sie geltend.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing wie folgt zu verhalten:
- Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.
- Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.
Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meist weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.
Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. - Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.
Wehren Sie sich gegen Ihre Filesharing Abmahnung! Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Filesharing-Recht ist ein Spezialgebiet.
Die Kanzlei Gerstel ist eine auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Fachanwaltskanzlei.Das Team der Kanzlei Gerstel bearbeitet täglich Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Argumente und Vorwürfe in den Abmahnungen sind uns bestens bekannt. Wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Strategie und Denkweise des Abmahners.
Wir blicken inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die wir sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt haben. Wenn jemand die Fallstricke, Tricks und die Denkweise des Abmahners kennt, dann sind wir das. Wir beherrschen das Institut der Abmahnung und können Sie optimal beraten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und setzen sich gegen Ihre Abmahnung zur Wehr.
Wir vertreten Sie bundesweit.
Der Informationsaustausch erfolgt schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail, oder per Post.
Unser Service:
Schicken Sie uns Ihre Abmahnung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder
• per Fax an: 02571 - 921 899 9
• per E-Mail als Scan an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
Haben Sie mit dem Abmahner selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Erhalt der Abmahnung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie uns bitte auch diesen Schriftverkehr (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu. Durch das Zusenden der Abmahnung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Wir werden Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Wir schicken Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Abmahnung per E-Mail zu.
Sollten Sie die Abmahnung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach unseren offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie uns in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Wir helfen Ihnen sofort weiter.
Wir antworten schnellstmöglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen.
Wichtig:
Bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben, geben Sie auf gar keinen Fall die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung ab und bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge!
Erst reden, dann handeln !
Rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Telefon: 02571 – 921 899 0
Wie geht es weiter?
Wir wissen genau, worauf es bei der Verteidigung ankommt. Die Schwachstellen der Abmahnung kennen wir.
Unser Ziel: Der Abmahner bekommt nur das, auf was tatsächlich ein Anspruch besteht.
In den meisten Fällen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir achten aber stets darauf, dass dies kein Schuldeingeständnis ist!
Wir vertreten Sie zu einem fairen Honorar.
Wie beauftrage ich die Kanzlei Gerstel?
1. Sie schicken uns die erhaltene Abmahnung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer zu.
• per Fax : 02571 - 921 899 9
• per E-Mail :
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
• per Post: Kanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, führen mit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
3. Sie können uns jetzt schnell und einfach telefonisch, per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich vor Ort beauftragen. Bitte lassen Sie uns noch die zum Download bereitgestellte Vollmacht unterschrieben im Original per Post zukommen, falls der Abmahner die Vorlage einer Vollmacht wünscht.
Die Vollmacht steht Ihnen hier im Word- und PDF-Format zur Verfügung. Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe AcrobatReader, den Sie unter folgender Adresse herunterladen können: www.adobe.de
• Download Vollmacht Word-Datei
• Download Vollmacht PDF-Datei
Wir erledigen ab sofort alles für Sie. Sie müssen sich vorerst um gar nichts mehr kümmern.
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Wir sind rund um die Uhr - 7 Tage die Woche für Sie da!
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Ihr Team der Kanzlei Gerstel
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Hinweis:
Vorstehende Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.




einer Filesharing Abmahnung




Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen. Wir können Sie künftig dauerhaft vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schützen.

Ruhe bewahren, Frist beachten.





